Wegweiser durch den Förderdschungel
Attraktive Fördermittel für Altbausanierung und effiziente Neubauten
Rund ein Drittel der CO2-Emissionen entsteht in Deutschland durch die Beheizung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, sind hier enorme Anstrengungen erforderlich. Im Rahmen des verabschiedeten Klimapakets sind die bisherigen Förderprogramme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) verbessert worden. Die attraktiven Förderprogramme sollen möglichst viele Menschen zum klimafreundlichen Wohnen motivieren und den Einsatz erneuerbarer Energien vorantreiben. Fördermittel kann in Anspruch nehmen, wer sein Gebäude mit einer dicken Dämmschicht umhüllt und/oder erneuerbare Energien nutzt. Doch wie geht man am besten vor? Welche Fördermittel gibt es und wie werden sie beantragt? Bei diesen Fragen helfen unabhängige Energie-Sachverständige, deren Leistungen im Rahmen der Baubegleitung (KfW-Programm 431) zu 50 Prozent bezuschusst werden. Grundsätzlich müssen Mittel von KfW und BAFA vor Auftragsvergabe beantragt und bewilligt werden. In einem Altbau soll beispielsweise das Dach saniert und gedämmt werden. Wer dieses Projekt mit Eigenmitteln finanzieren möchte, kann dafür über das KfW-Programm 430 (www.kfw.de/430) einen direkten Zuschuss von 20 Prozent (maximal 10.000 Euro je Wohneinheit) bekommen. Dasselbe gilt für neue Fenster und Haustüren, Dämmung der Gebäudehülle oder Dämmung der Kellerdecke. Wer für die Sanierung ein Darlehen (maximal 50.000 Euro je Wohneinheit) benötigt, nimmt das Programm 152 in Anspruch. Der Effektivzinssatz liegt bei 0,75 Prozent und der Zuschuss ebenfalls bei 20 Prozent. Weist ein Energieberater oder eine Energieberaterin vor Beginn einer Sanierung durch Berechnungen nach, dass der Energiebedarf des sanierten Hauses den Grenzwert für Neubauten erreichen wird, werden erhöhte Fördermittel gezahlt (s. Abbildung). Ist das sanierte Gebäude ein Effizienzhaus 100, erhalten Eigentümer einen Zuschuss von bis zu 33.000 Euro pro Wohneinheit (siehe Tabelle). Bei der KfW stehen dafür die beiden Programme 151 (Kredit mit Zuschuss) und 430 (Zuschuss) zur Verfügung. Die Förderung ist umso höher, je geringer der Energiebedarf des Gebäudes nach der Sanierung ist. Wird im Neubau das Niveau Effizienzhaus 40 erreicht, liegt der Zuschuss bei bis zu 24.000 Euro je Wohneinheit. Wird zusätzlich eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und eine Photovoltaikanlage mit Speicher installiert, können sogar bis zu 30.000 Euro an Fördermittel je Wohneinheit fließen. Zuständig ist das Programm 153 (www.kfw.de/153). Wer ab Januar 2020 in Neu- oder Altbau eine thermische Solaranlage zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung installiert, erhält 30 Prozent Zuschuss. Wird im Altbau eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, übernimmt das BAFA sogar 45 Prozent der Kosten. In Neubauten liegen die Zuschüsse bei 35 Prozent, wenn dort Wärmepumpen oder Holzheizungen installiert werden. Außerdem wurden die Fördermittel für die Energieberatung wesentlich verbessert. Wer seinen Energieverbrauch vor und nach einer Sanierung ermitteln lassen möchte und dafür ein Gutachten benötigt, kann eine Förderung von bis zu 80 Prozent erhalten. Es gibt diese Programme für Privatpersonen ebenso wie für kleine und mittlere Unternehmen.