
Förderung energetischer Altbausanierung
Modernisierungsbedarf ist hoch – steuerliche Förderung selbst genutzter Immobilien ab 2020
Dies alles vor dem Hintergrund einer seit Jahren bei einem Prozent stagnierenden Sanierungsrate, die eigentlich bei drei Prozent liegen müsste, was der energetischen Erneuerung des Gebäudebestands alle 33 Jahre entspricht. Der Modernisierungsbedarf in Oldenburg mit seinen vielen frei stehenden Ein- und Zweifamilienhäusern ist weiterhin hoch. Zusätzlich zur KfW-Förderung gibt es in Oldenburg das städtische Altbausanierungsprogramm mit Förderung von Einzelmaßnahmen. Beides zusammen hat aber bisher nicht zu einer merklichen Erhöhung der Rate durchgreifender Modernisierungen im Sinne der KfW- Effizienzhausstandards geführt. Dabei bietet sich eine durchgreifende Modernisierung zum Beispiel an, wenn ein Generationswechsel erfolgt: eine junge Familie erwirbt ein Haus von Alteigentümern, deren Kinder längst ausgezogen sind und denen das Haus viel zu groß geworden ist. Bei der ersten Besichtigung, am besten schon in Begleitung durch eine/n erfahrene/n Energieberater/in, wird dann festgestellt: die Heizung ist erneuerungsbedürftig, die Fenster sind mehr als 40 Jahre alt und die Außenwände sind nicht gedämmt. Wenn das Dach dann noch eine neue Deckung mit Wärmedämmung benötigt, lohnt es sich, Heizenergie- und Warmwasserbedarf vom Energieberater/von der Energieberaterin berechnen zu lassen und einen Vorher/Nachher- Vergleich anzustellen. Oft ist bei umfangreichen Modernisierungen mit wenig Mehraufwand bereits ein Effizienzhaus-Standard der KfW erreichbar. Werden erneuerbare Energien für Beheizung/Warmwasserbereitung eingesetzt oder eine kontrollierte Lüftungsanlage eingebaut, so ist Neubauniveau meist problemlos erreichbar. Die KfW stellt, gestaffelt nach Effizienzhausstufen, Darlehen zur Verfügung, mit dem Bonus eines Tilgungszuschusses, der die Tilgungssumme reduziert (KfW Programm- Nr. 151/152). Höchstfördersumme bei Einzelmaßnahmen: 50.000 Euro, bei Erreichen eines Effizienzhausstandards 100.000 Euro je Wohneinheit, Antragstellung vor Baubeginn. Wer als selbst nutzende/r Eigentümer/in eines Ein- oder Zweifamilienhaus kein Darlehen benötigt, kann aus dem KfW- Förderprogramm 430 einen Zuschuss erhalten, Höchstfördersummen wie beim Darlehensprogramm. Den KfW-Förderprogrammen gemeinsam ist die verpflichtende Begleitung durch eine/n zugelassene/n Energieberater/in: die Maßnahmen werden auf Einhaltung der Förderkriterien geprüft, die Durchführung begleitet und die Leistungen nach Fertigstellung abgenommen. Diese Baubegleitung wird von der KfW mit 50 Prozent der Kosten als Zuschuss gefördert (Programm Nr. 431). Berater/innen sind zu finden unter Die Förderung der Stadt Oldenburg, die Zuschüsse pro m² Bauteilfläche gewährt, ist mit den KfW- Förderprogrammen kombinierbar. Förderrichtlinie und Anträge können herunter geladen unter