Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe PLUS
Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis Ende September – neuen Antrag jetzt stellen
Wie bei der Überbrückungshilfe III sind Unternehmen antragsberechtigt, wenn sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum Juli bis September 2021 erleiden. Soloselbstständige und Freiberufliche müssen ihre Tätigkeit hauptberuflich (zu mindestens 51 % ihrer Summe der Einkünfte) im Vergleichszeitraum 2019 ausgeübt haben und den 30 %-igen Umsatzeinbruch im Förderzeitraum erreichen. Die Fördersätze betragen wie bisher 40 Prozent, 60 % oder 100 % der förderfähigen Fixkosten in Abhängigkeit zum Umsatzeinbruch. Weiterhin gibt es auf einen Block an Fixkosten den Eigenkapitalzuschuss mit einem Zuschlag von 25 bis max. 40 % bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in mindestens drei Monaten. Hierbei werden die Zählmonate aus der Überbrückungshilfe III fortgeführt. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird auch verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen. Die Antragstellung der Neustarthilfe Plus ist seit dem 16.07.2021 und für die Überbrückungshilfe III Plus seit dem 23.07.2021 möglich, erfolgt jedoch wie bisher über die Plattform Überbrückungshilfe-Unternehmen mit Hilfe eines prüfenden Dritten. Es handelt sich um einen gesonderten Förderzeitraum, es muss somit ein neuer Antrag gestellt werden und nicht eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III, wie man vielleicht aus dem Namen schließen könnte. Die Bundesländer versuchen Förderlücken zu schließen und bieten Härtefallhilfen für Unternehmen an, die z.B. neu gegründet haben während der Krise und daher nicht antragsberechtigt waren für die bisherigen Corona-Hilfen –oder Betroffene, die keinen Umsatzrückgang nachweisen konnten, weil sie umgebaut haben. Es handelt sich um Billigkeitsleistungen, auf die kein Rechtsanspruch für den Antragsteller besteht und die Hilfe ist im Regelfall begrenzt auf 100.000 Euro. Je Bundesland gibt es individuelle Regelungen, sie orientiert sich aber an den Eckdaten der Überbrückungshilfen und dessen förderfähigen Fixkosten. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwalt als prüfenden Dritten. Auch die Härtefallhilfen werden mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert.
Förderhöhe