
Steuerbonus für Alleinerziehende
Welche Familien vom 300-Euro-Kinderbonus profitieren
D er einmalige Zuschuss beträgt pro Kind 300 Euro und wird voraussichtlich zusammen mit der monatlichen Kindergeldzahlung in zwei Tranchen von je 150 Euro im September und Oktober überwiesen. Der Kinderbonus wird an den Elternteil von kindergeldberechtigten Kindern ausgezahlt, der monatlich das Kindergeld erhält. Der Zuschlag ist also an den Bezug von Kindergeld gekoppelt. Das Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Befindet sich das Kind in der Ausbildung oder im Studium, wird das Kindergeld noch bis zum Alter von 25 gewährt. Diese 300 Euro extra pro Kind sollen nicht auf Sozial-Leistungen angerechnet werden. Hier orientiert sich die Auszahlung des Kinderbonus an der Auszahlung des Kindergeldes. Kindergeld wird immer nur einem Elternteil ausgezahlt, völlig unabhängig vom konkreten Einkommen der Eltern. Bei in Trennung lebenden Eltern wird wie beim Kindergeld, der Bonus an denjenigen ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt. Zahlt ein in Trennung lebender Elternteil Unterhalt, wird die Hälfte des Kindergelds davon abgezogen – dies wird voraussichtlich auch für den Kinderbonus gelten. Lebt das Kind in einem Wechselmodell, so steht jedem Elternteil die Hälfte des Kindergelds zu, auch wenn es üblicherweise nur an einen Elternteil ausgezahlt wird. Dasselbe dürfte dann auch für die Auszahlung des Kinderbonus gelten. Für Alleinerziehende ist zusätzlich zum Kinderbonus ein steuerlicher Bonus vorgesehen. Demnach soll der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908,00 Euro auf 4.008,00 Euro angehoben werden. Das gilt befristet für die Jahre 2020 und 2021. Zum Teil ; ab einer bestimmten Einkommenshöhe verrechnet das Finanzamt den Kinderbonus einschließlich dem erhaltenen Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung; er wird also gehandhabt wie das Kindergeld. Das Finanzamt führt insoweit eine Günstigerprüfung zu Gunsten des Steuerpflichtigen durch. So profitieren Eltern mit niedrigen und mittleren Einkommen deutlich stärker vom Kinderbonus als Eltern mit einem höheren Einkommen, so dass der Bonus am Ende gar nicht mehr Geld bringt. Ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 90.000 Euro pro Jahr profitieren Familien wegen der Verrechnung mit dem Kinderfreibetrag deutlich weniger von dem Bonus. Ein verheiratetes Paar mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro bekommt im Jahr Kindergeld von 2.448 Euro plus 300 Euro Kinderbonus, insgesamt also 2.748 Euro. Der Kinderfreibetrag beträgt 7.812 Euro. Das Finanzamt nimmt nun eine Günstigerprüfung vor. Bringt also das Kindergeld einschließlich Bonus einen höheren Vorteil, als die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag? Im Beispielsfall beträgt der Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag rund 2.400 Euro, also weniger als das Kindergeld einschließlich Kinderbonus. Die Familie profitiert in voller Höhe von dem Bonus. Beträgt das zu verteuernde Einkommen 90.000 Euro, beträgt der Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag ca. 2.800 Euro. Dieser Vorteil ist größer als das Kindergeld plus Kinderbonus von 2.748 Euro. Ergebnis: Die Familie profitiert nicht vom Kinderbonus. Diesen Steuervorteil hätte die Familie auch ohne den Bonus erhalten. Bei einer exakten Berechnung profitiert eine Familie mit einem Kind ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 86.000 Euro nic ht mehr vom Kinderbonus.