Stark gesichert – gut geschützt
Der Fundamenterder ist Basis für den Hausschutz
In öffentlichen Gebäuden, wie z. B. Theatern, Kindertagesstätten, Schulen und Museen ist Blitzschutz rechtlich bindend vorgeschrieben. Auch im industriellen/gewerblichen Sektor gibt es detaillierte Vorschriften und Normen. Gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind Blitzschutzmaßnahmen z. B. auch in allen Anlagen mit Brand- und Explosionsgefahren wie Tankstellen, Raffinerien oder Chemieanlagen, in Objekten mit über 2.000 m2 Verkaufsfläche, Krankenhäusern, Hochhäusern, in Versammlungsstätten mit mehr als 200 Besuchern oder in Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Im privaten Bereich haben Hauseigentümer dagegen weitestgehend freie Hand in Sachen Blitzschutzmaßnahmen. Seit Anfang der 1970er Jahre ist für jedes neu zu errichtende Gebäude ein Fundamenterder nach DIN VDE 0100-540 und VDE-AR-N 4100 zu installieren. Seine Ausführung ist in DIN 18014 genormt. Die Planung erfolgt jeweils nach Anforderung an das Blitzschutzsystem, an die elektrische Anlage oder auch die Kommunikations- und Antennenanlage. Als Werkstoff ist vorzugsweise Rund- oder Bandstahl zu verwenden. Er wird in das Gebäudefundament eingelegt und mit einer Überdeckung von mindestens 5 cm Beton umschlossen: Der Beton schützt den Erdungswerkstoff vor Korrosion, gleichzeitig wird durch seine Durchfeuchtung auf der Außenseite des Fundamentes eine elektrisch leitfähige Verbindung zwischen den oben genannten Systemen und der Erde hergestellt. Der Fundamenterder gilt als Bestandteil der elektrischen Anlage. Die Errichtung der Erdungsanlage ist daher ausschließlich durch eine Elektro- bzw. Blitzschutz-Fachkraft oder unter deren Aufsicht durchzuführen. Da der Fundamenterder später nicht mehr zugänglich ist, muss eine fotografische Dokumentation vor dem Verfüllen mit Beton erfolgen. Ebenso muss vor dem Einbringen des Betons eine Durchgangsmessung durch eine Fachkraft bzw. einen Sachverständigen vorgenommen werden. Die Erfahrungen des Experten zeigen, dass die gemäß den anerkannten Regeln der Technik geforderten Ausführungsbestimmungen sowie eine baubegleitende Abnahme vielfach nicht erfolgen. Bei manchen Neubauten wird schlichtweg „vergessen“, den Fundamenterder einzubringen. Auch für private Bauherren kann – neben der vom Regelwerk vorgeschriebenen Erdungsanlage – die Installation eines Blitzschutzsystems sinnvoll sein. Mit Blick auf die geplante moderne Gebäudetechnik sollte das Thema schon in der Planungsphase nicht unbeachtet bleiben: Bei einem Blitzeinschlag kann der Ausfall von teuren Heizungs-, Jalousien-Steuerungen oder auch Alarmanlagen kostspielig werden.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte auf jeden Fall zum Zeitpunkt des Gießens der Beton-Bodenplatte darauf geachtet werden, dass der Fundamenterder fachgerecht verlegt wurde. Ein Versäumnis kann nach dem Betonieren der Sohlplatte nur noch mit Ersatzmaßnahmen, z. B. mit der Verlegung eines Ringerders geheilt werden, das verursacht dann auf jeden Fall zusätzliche Erdarbeiten und somit Kosten.