Abschalteinrichtungen auch in Euro 6-Motoren
Landgericht Oldenburg verurteilt Volkswagen wegen illegaler Abschalteinrichtung im Motor EA 288
Seit geraumer Zeit steht auch die Frage im Raum, ob auch der Nachfolgemotor des Skandalmotors EA 189, also der Motor EA 288, vom Abgasskandal betroffen ist. Insbesondere die „Tagesschau“ und der „SWR“ hatten unter Bezugnahme auf interne VW-Dokumente mehrfach berichtet, dass auch Fahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 288 von illegalen Abschalteinrichtungen betroffen seien. Der Bundesgerichtshof hat bislang noch keinen Fall zum Motor EA 288 entschieden. Sämtliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2020 beziehen sich ausschließlich auf den Vorgängermotor EA 189. Immer mehr Landgerichte verurteilen nun die Volkswagen AG bezüglich des Motors EA 288 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB. Die Kläger können dann von der Volkswagen AG die Rückerstattung des Kaufpreises unter Abzug eines Nutzungsersatzes für gefahrene Kilometer verlangen, Zug um Zug gegen Rückübereignung des betroffenen Fahrzeuges. Das Landgericht Oldenburg hat die Volkswagen AG nunmehr mit Urteil vom 06.10.2020 (Az. 1 O 939/20) zum Schadensersatz verurteilt. Die Volkswagen AG wurde vom Landgericht Oldenburg verurteilt, an den Kläger 20.480,00 € zzgl. Zinsen zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübereignung des Fahrzeuges. Der Kläger muss sich für die bislang gefahrenen Kilometer einen Nutzungsersatz in Höhe von 5.473,86 € anrechnen lassen. In seinem Urteil vom 06.10.2020 konstatierte das Landgericht Oldenburg, dass der Kläger zum Vorliegen mehrerer unzulässiger und manipulierender Abschalteinrichtungen mit der Klageschrift konkret vorgetragen habe. Die Volkswagen AG habe in ihrer Klageerwiderung das Vorliegen einer sogenannten Zykluserkennung eingeräumt, diese aber als zulässig angesehen. Eine Zykluserkennung stellt einen Vorgang dar, bei dem das jeweilige Fahrzeug erkennt, ob es einen bestimmten Fahrzyklus auf einem Rollenprüfstand abfährt und eine Abschalteinrichtung aktiviert. Die Optimierung auf einen Prüfzyklus bewirkt schließlich im realen Fahrbetrieb einen weitaus höheren Schadstoffausstoß als im Testzyklus. Das Landgericht Oldenburg erklärte in dem genannten Urteil, dass der Kläger alles aus seiner Sicht Mögliche getan habe, um schlüssig und detailliert zu dem Vorliegen der behaupteten unzulässigen Abschalteinrichtung vorzutragen. In einer derartigen Konstellation treffe dann die Volkswagen AG als Herstellerin des Motors eine sekundäre Darlegungsobliegenheit. Die Volkswagen AG müsse dazu vortragen, wozu die Zykluserkennung diene und wie die Diskrepanz zwischen den Messergebnissen auf dem Prüfstand und den Messergebnissen bei normalem Betrieb auf der Straße zustande kommen konnte. Ein solcher Vortrag der Volkswagen AG ist allerdings nicht erfolgt, sodass das Landgericht Oldenburg die Volkswagen AG verurteilte. Das Urteil des Landgerichts Oldenburg reiht sich in eine Vielzahl von landgerichtlichen Urteilen gegen die Volkswagen AG ein. Immer mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG auch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Bezug auf den Motor EA 288. Da der Motor EA 288 in diversen Dieselfahrzeugen der Volkswagen AG, der Audi AG sowie der Hersteller Seat und Skoda verbaut ist, ist betroffenen Fahrzeughaltern dazu zu raten, Schadensersatzansprüche anwaltlich überprüfen zu lassen.
SONNENBERG