Mitglieder und (Sport-)Verein
Wer kennt das nicht: Auf der jährlichen Mitgliederversammlung appellieren die Vereinsvorstände an alle Mitglieder, sich ehrenamtlichen zu engagieren. Übungsleiter, Betreuer und Helfer werden stets dringend gesucht. Im täglichen Vereinsleben wird viel erzählt und Gerüchte können sich durchaus schnell verbreiten. Als Vereinsmitglied möchte ich mich diesen Gerüchten nicht hingeben und bitte den Vereinsvorstand um Aufklärung. Nach einigen Tagen, Wochen und Monaten sind E-Mails und sonstige Mitteilungen ins Leere gelaufen. Die Verärgerung nimmt zu. Mit fadenscheinigen Begründungen werden sämtliche Anfragen vom Vorstand ignoriert. Mal wird die Arbeitsbelastung vorgeschoben, mal sind Personalengpässe vorhanden. Jetzt stellt sich die Frage, was kann ich dagegen tun. Die allgemeinen Mitgliedsrechte sind Rechte, welche allen Mitgliedern gleichmäßig zustehen. Jedes Mitglied hat das Recht auf Einsicht der Bücher und Schriften des Vereins und können nicht versagt werden. Das Verlangen auf Einsicht in die Mitgliederliste oder die Urkunden über den Ein- und Austritt der Mitglieder kann von einem Mitglied sogar im Rechtsweg verfolgt werden, weil es sich hier nicht nur um eine innere Vereinsangelegenheit, sondern um die Rechtsbeziehungen des Mitglieds zum Verein handelt. Auch die Einsicht in Protokolle, Darlehensverträge, Jahresabschlüsse, Haushaltspläne und Beschlüsse des Vorstands muss gewährt werden. Hier muss natürlich im Einzelfall geprüft werden, welche Begründungen vorgetragen werden. Insbesondere kann sich das Vereinsmitglied auf seine Mitverwaltungsrechte beziehen. Wie sonst soll sich ein Vereinsmitglied einen objektiven Eindruck davon verschaffen, inwieweit der geschäftsführende Vorstand ordnungsgemäß nach Satzung und Finanzordnung gearbeitet hat. Allein der Bericht der Rechnungsprüfer ist dafür nicht maßgeblich. Fazit: Bevor Sie den Rechtsweg einschlagen, sollten Sie unbedingt das Gespräch mit dem Vorstand suchen. Zumal Unruhe im Verein sich nicht positiv auf das Vereinsleben auswirkt. Autor dieses Beitrags: Jens Büsselmann, 1. Vorsitzender Deutsches Arbeitnehmer Steuerbüro e.V. – Lohnsteuerhilfeverein.