Schönheitsoperation bei Jugendlichen

Einzelfallentscheidung vor Ende des 18. Lebensjahres

Normalerweise dürfen ästhetische Operationen an Jugendlichen nicht vorgenommen werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn beispielsweise entstellende Deformitäten vorliegen oder eine stark vergrößerte Brust mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einhergeht.

Mein Busen ist zu groß, meine Nase ist zu dick, meine Oberschenkel sind zu schwabbelig… Wenn sich der Körper in der Pubertät hormonell bedingt verändert, sind die meisten Jugendlichen extrem selbstkritisch und für einen gewissen Zeitraum zumindest mit einigen Bereichen ihres Erscheinungsbildes unzufrieden.

Makellos anmutende Models in der Presse und effektheischende Fernsehserien über Schönheitsoperationen verstärken den ästhetischen Druck auf die ohnehin verunsicherten Heranwachsenden.

Kein verantwortungsbewusster Chirurg wird in dieser Altersgruppe das Skalpell als Lösungsmöglichkeit nutzen, um akute ästhetische Selbstzweifel zu beheben. Und zwar auch dann nicht, wenn die Sorgeberechtigten mit den Veränderungswünschen des Jugendlichen einverstanden wären.

Grundsätzlich erfolgen plastisch-ästhetische Eingriffe erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres, einige erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn das Wachstum des Patienten vollständig abgeschlossen ist.


Es gibt Ausnahmen!

Einzelfallentscheidungen, die zu Ausnahme-OPs führen, betreffen insbesondere stark entstellende Deformitäten, die nicht kaschiert werden können, wie extrem abstehende Ohren oder sehr auffällige Nasen, aber auch große Male an prominenten Körperstellen.

Vielfach werden sich die heranwachsenden Kinder derartiger „Unnormalitäten“ ja erst in der Pubertät richtig bewusst, wenn diese zu sozialer Ausgrenzung, Behinderungen im Alltag und in der Folge zu schwerwiegenden Komplexen führen.

Liegen eindeutige medizinische Indikationen vor und/oder lastet ein extremer Leidensdruck auf den jugendlichen Patienten, der eine normale körperliche, emotionale und soziale Entwicklung behindert, können korrigierende Operationen nach sorgfältiger Prüfung durch einen Facharzt auch vor dem Erreichen der Volljährigkeit durchgeführt werden.


Operationsziel „Normalität“

Ziel jedes Eingriffs in der seriösen plastisch-ästhetischen Chirurgie ist in jedem Fall ein „normales“, natürlich unauffälliges Erscheinungsbild, das nachhaltig eine deutlich verbesserte Lebensqualität des Patienten erwarten lässt.

Allerdings sollte nur operiert werden, was den größten Leidensdruck erzeugt und im Verlauf des körperlichen Wachstums vorhersehbar medizinisch kalkuliert werden kann. Und dies nach Empfehlung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen e.V. (DGPRÄC) auch nur, wenn die Risiken eines Eingriffs in ganzer Tragweite von dem Jugendlichen erfasst werden können. Hierfür ist eine enge Kooperation mit den Eltern und evtl. mit einem Jugendpsychiater angezeigt.

Die Krankenkassen entscheiden im Einzelfall aufgrund von fachärztlichen Gutachten über eine Kostenübernahme.


Brustverkleinerungen können medizinisch sinnvoll sein

Ästhetische Brustkorrekturen (und auch Fettabsaugungen) werden bei Jugendlichen grundsätzlich nicht durchgeführt! Eine Ausnahme stellen Brustverkleinerungen bei jungen Mädchen dar, die aus medizinischer Notwendigkeit erfolgen. Oft handelt es sich bei diesen Patientinnen um normalgewichtige Teenager, deren Brustgröße in einem vollkommen disproportionalen Verhältnis zum Rest ihres Körpers steht.

Die Chancen auf eine Kostenübernahme für eine Brustverkleinerung durch die Krankenkassen stehen gut, wenn die betroffenen Patientinnen unter Rücken-, Nacken- und/oder Schulterschmerzen leiden, die aus dem hohen Gewicht und Zug der Brüste resultieren und mit Sport und Diäten nicht zu beheben sind. Oft kommt es zusätzlich zu chronischen Entzündungen in der Unterbrustfalte mit Schmerzen und nässenden Wunden. Außerdem sind die Möglichkeiten für eine sportliche Betätigung meist erheblich eingeschränkt.

Die OP wird durchgeführt, wenn man davon ausgehen kann, dass das Körperwachstum abgeschlossen ist (in der Regel zwischen dem 16ten und 18ten Lebensjahr). Die Wegnahme eines großen Teils ihres Brustgewebes hin zu einer proportional stimmigen Körpersilhouette wird von Patientinnen, die sich den Eingriff lange ersehnt haben, als eine Befreiung von immensem Leidensdruck erlebt.

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