
Pro und Kontra: Orthopädische Operationen
„In Deutschland wird viel zu häufig zum Skalpell gegriffen. Zum Nachteil der Patienten, die unter unnötigen Operationen leiden“, sagt Dr. Rolf Herzog, medizinischer Berater bei der mhplus-Krankenkasse. „Insgesamt ist der vorgeschlagene chirurgische Eingriff bei orthopädischen Erkrankungen nur in jedem dritten Fall gerechtfertigt.“ Entsprechend verunsichert sind viele Patienten, wenn ihr Arzt zu einem chirurgischen Eingriff rät. Zwar haben alle gesetzlich Versicherten generell Anspruch auf die Zweitmeinung eines Kassenarztes. Seit Sommer 2015 erlaubt der Gesetzgeber aber grundsätzlich auch eine Zweitbegutachtung durch einen unabhängigen Experten, der den Patienten anschließend nicht selbst behandeln darf. Dies entspricht dem Wunsch der Bundesbürger. So würden drei von vier der im Rahmen der Studie Befragten für die zweite Meinung eher einen ihnen unbekannten, neutralen Experten aufsuchen als einen ihnen bekannten weiteren Arzt. 62 Prozent wünschen dabei eine Vermittlung durch die Krankenkassen. Versicherte der mhplus beispielsweise mit einer Empfehlung zur Operation am Rücken, am Knie oder an der Schulter haben mit der „Zweitmeinung Plus“ die Möglichkeit, sich ein ausführliches ärztliches Gutachten von ausgewiesenen Spezialisten (Privatärzten) erstellen zu lassen. „Wir empfehlen grundsätzlich jedem Versicherten, der sich unsicher über die Notwendigkeit eines operativen Eingriffes ist, dieses Angebot zu nutzen. Die Zweitmeinung Plus eignet sich dabei besonders für Patienten, die ein ausführliches schriftliches Gutachten wünschen und großen Wert auf die Einschätzung besonders renommierter und unabhängiger Experten legen“, so Dr. Friederike Nawroth, Gesundheitsökonomin der mhplus-Krankenkasse. Hintergrund zum Versorgungsstärkungsgesetz Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) ist am 23. Juli 2015 in Kraft getreten. Danach erhalten Versicherte unter anderem einen Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung. Details zu der neuen Regelung werden aktuell von Experten definiert. Fest steht jedoch: Die Zweitbegutachtung erfolgt immer durch einen unabhängigen Mediziner, der die Patienten nicht selbst behandelt. akz-o