Wenn’s im Urlaub kracht
Viele sind jetzt mit dem Auto im Urlaub unterwegs. Doch nach Schätzungen haben jedes Jahr rund 150 000 Autofahrer richtig Pech und geraten im Ausland in einen Unfall. Dann sind meist nicht nur die weiteren Urlaubspläne Makulatur, sondern die Unfallopfer müssen sich noch in einer fremden Sprache mit versicherungstechnischem Hickhack und der Schadensregulierung herumschlagen. Europäischer Unfallbericht wichtig Ist man selbst verletzt worden, ist es sehr ratsam zeitnah einen Arzt im Reiseland aufzusuchen und sich ein Attest ausstellen zu lassen. Das könnte später Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzensgeld sein. Bevor die Polizei am Unfallort eintrifft, sollte man – wenn man selbst unverletzt ist – Dokumentationsfotos von der Unfallstelle anfertigen, Zeugenadressen aufnehmen und schon mal gemeinsam mit dem Unfallgegner ein Unfallprotokoll ausfüllen. Sinnvoll ist es dabei, einen zweisprachigen „Europäischen Unfallbericht“ zu verwenden, der im Internet für das jeweilige Reiseland vorher kostenlos heruntergeladen werden kann. „Außerdem empfiehlt es sich, nach der „Grünen Karte“ des Unfallgegners zu fragen, die als internationaler Versicherungsnachweis gilt“, so Siefken. Zentralruf der Autoversicherer Auch die Investition von paar Euro für einen Anruf nach Deutschland lohnt. Aus dem Ausland erreicht man den Zentralruf der deutschen Autoversicherer unter Tel. 0049 / 40 - 300 330 300. Anhand des Kfz-Kennzeichens kann man dann erfahren, welche Versicherung des Unfallgegners zuständig ist und ggfs. welche Verhaltensweisen (z.B. eine Unfallbegutachtung) diese nun verlangt. Alle europäischen Versicherungen haben in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union Beauftragte für die Schadenregulierung benannt. Wer zum Beispiel in Polen Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich nach dem Urlaub in Deutschland an den Beauftragten der polnischen Versicherung wenden. Außerdem sollte man die eigene Autohaftpflichtversicherung benachrichtigen und den Schaden umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche melden. Rechtsschutzversicherungen und Auslandsfahrtenschutz Die Regulierung von Unfällen im Ausland dauert i.d.R. viel länger als im Inland. Denn der Schadensersatzanspruch wird auf der Grundlage des jeweilig geltenden Rechts des Unfalllands durchgeführt. Dafür müssen erst Unfalldokumente und ggfs. Gutachten von Sachverständigen geprüft und übersetzt werden. Zwar gilt hier eine Frist von drei Monaten. „Doch diese Frist beginnt erst, wenn dem Beauftragten der ausländischen Versicherung alle erforderlichen Unterlagen vorliegen“, informiert Siefken. „Damit man wegen der Sprachprobleme und der Unkenntnis der Rechtsgepflogenheiten im Unfallland seine eigene Rechtsposition nicht unwissentlich schmälert, empfiehlt es sich daher, einen mit dem Recht im Unfallland vertrauten Rechtsanwalt zu beauftragen.“ Die meisten Rechtsschutzversicherer übernehmen dafür nach Rücksprache die Kosten. Aus all dem wird klar: Unfälle im Ausland sind noch ärgerlicher und langwieriger als hierzulande. Dazu können in Osteuropa noch weitere Schwierigkeiten dazu kommen, weil die Schadenregulierung nach westeuropäischen Standards nicht eingespielt ist. Unfallopfern bleibt ein kleiner Trost: Reagiert der Schadenregulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle, die Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden. Mehr Infos unter www.verkehrsopferhilfe.de . Ansprechpartner: Götz-Ulrich Siefken, BVK–Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
„Grundsätzlich empfiehlt es sich in osteuropäischen Ländern wie Polen, der Slowakei und Tschechien die Polizei zu alarmieren, weil häufig das polizeiliche Unfallprotokoll als Grundlage für Regulierung genommen wird“, sagt Götz-Ulrich Siefken. „Man sollte sich auch eine Protokoll-Durchschrift geben lassen und auf keinen Fall ein unüberlegtes Schuldanerkenntnis – noch dazu in einer fremden Sprache – abgeben. Das schmälert nämlich drastisch die Chancen auf einen Schadensersatzanspruch gegenüber der ausländischen Versicherung.“
Weil die Schadensregulierung durch ausländische Versicherungen eher kompliziert ist, bieten daher einige inländische Kfz-Versicherungen als Zusatzleistung zur bestehenden Versicherung für einen zweistelligen Betrag im Jahr einen „Auslandsfahrtenschutz“ an. Dieser leistet Schadensersatz für Personen- und Sachschäden nach deutschem Recht in einer vertraglich geregelten Höhe von der eigenen Versicherung. Bei Detailfragen helfen die Versicherungskaufleute.