Auch nach Schulabschluss richtig versichert

Von Dr. Tim Torsten Schwithal

Ob Lehre, Studium oder Freiwilligendienst mit dem Schulabschluss sollten sich junge Menschen auch Gedanken über den Versicherungsschutz machen. Auszubildende werden meist eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen und dem Arbeitgeber hierüber informieren. Studenten sind demgegenüber in vielen Fällen weiterhin über die Eltern beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert.

Auch wenn grundsätzlich eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern gegenüber ihren Kindern lebenslang besteht, so wird der Versichertengemeinschaft nur eine begrenzte Beteiligung zugemutet. Daraus ergeben sich Einschränkungen für die Mitversicherten, wenn das Studium zu lange dauert.

Regelmäßig setzt bis zum Ende des 14. Fachsemesters bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studierenden ein. Auch wer Einkommen – Zahlungen nach dem BAföG bleiben unberücksichtigt - auf andere Art als durch geringfügige Beschäftigung erzielt, der kann nur dann als Student oder Studentin über die Eltern versichert bleiben, wenn das Einkommen 425 Euro monatlich nicht übersteigt.

Fraglich ist, was passiert, wenn die Eltern die Versicherung des nicht mehr mitversicherungspflichtigen Kindes kündigen. Droht hier ein Fall der Versicherungslosigkeit? Bei der eigenen Krankenversicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet im Falle der Kündigung nachzuweisen, dass er über eine Anschlussversicherung verfügt. Ein Zustand der Nichtversicherung soll ausdrücklich vermieden werden.

Die Frage, ob bei der Kündigung des für einen volljährigen Mitversicherten bestehenden Krankheitskostenversicherungsvertrages der Nachweis einer Anschlussversicherung seitens des Versicherungsnehmers ebenfalls erforderlich ist oder nicht, wird unterschiedlich beurteilt.

Überwiegend wird davon ausgegangen, dass die Nachweispflicht in diesen Fällen nicht besteht. Die Eltern müssen im Falle der Kündigung der Krankheitskostenversicherung für ein von ihnen gesetzlich nicht vertretenen volljähriges Kind nicht den Nachweis eines nahtlosen Krankenversicherungsschutzes für dieses führen.

Ein nahtlos angrenzender Versicherungsschutz soll dadurch ermöglicht werden, dass die mitversicherte Person im Falle der Kündigung binnen zwei Monaten die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses im eigenen Namen erklären muss. Um dieses Fortsetzungsrecht zu gewährleisten, bestimmt § 207 Abs. 2 Satz 2 VVG, dass die Kündigung nur wirksam wird, wenn die versicherte Person von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt hat. Der volljährige Mitversicherte ist daher von der Kündigung durch den Versicherungsnehmer zu unterrichten. Er selber hat sodann das Recht, die Fortsetzung des Vertrages im eigenen Namen zu verlangen.

Hierzu und zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshof unter:

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Frage, ob Eltern einen Krankheitskostenversicherungsvertrag für ihre mitversicherten Kinder auch ohne den Nachweis einer nahtlosen Anschlussversicherung kündigen können, hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits mit Urteil vom 18. Dezember 2013 – IV ZR 140/13 beantwortet.

In diesem Fall hatte ein Vater seinem in der Familienversicherung mitversicherten Sohn mit einer E-Mail mitgeteilt, dass er den Krankheitskostenversicherungsvertrages anlässlich dessen Volljährigkeit gekündigt habe. Die Versicherung hatte deswegen zuvor den Beitrag erhöht. Auf die Kündigung teilte die Versicherung mit, dass diese erst wirksam werde, wenn der Vater den Nachweis einer Anschlussversicherung seines Sohnes erbringe.

Dem widersprach der BGH. Er führte aus, dass der Versicherungsnehmer im Falle der Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages für einen volljährigen Mitversicherten nicht den Nachweis einer nahtlosen Anschlussversicherung für diesen zu führen habe. Der Hauptversicherte könne ohne Vollmacht des volljährigen Mitversicherten für diesen gar keine Anschlusserklärung nach § 205 Abs. 6 S. 1VVG treffen.

Durch § 205 Abs. 6 S. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) solle für den Versicherten zwar ein nahtlos angrenzender Versicherungsschutz ermöglicht werden.Dieses Ziel werde aber durch § 207 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 1 VVG erreicht. Danach sei der Mitversicherte berechtigt, binnen zwei Monaten die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses im eigenen Namen zu erklären. Die Kündigung ist deshalb auch nur dann wirksam, wenn der Mitversicherte von ihr Kenntnis erlangt, so dass die Frist nicht ohne sein Wissen ablaufen kann. Durch die Fortsetzung im eigenen Namen genüge der Mitversicherte zugleich seiner eigenen Versicherungspflicht aus § 193 Abs. 3 S. 1 VVG.

Dr. Tim Torsten Schwithal, Rechtsanwalt, Kanzlei Mühlbauer

www.anwaltskanzlei-muehlbauer.de

mail
mail
mail
MiBB Versicherungsmakler & Maklerverbund
Peter-Rosegger-Str. 56 b
26721 Emden

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Telefonische Beratung
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Versicherungsmakler in Emden

mehr Schlagwörter

Öffentliche Versicherung
Staugraben 11
26122 Oldenburg
Tel 0441 - 22280

jetzt geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
AXERON Versicherungsmakler
Stau 123
26122 Oldenburg
Tel 0441 - 249 2628 0

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Makler Union Westerstede Inh. W. Flöther
Heidkampsweg 42
26655 Westerstede
Tel 04488 - 1414

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
FINUM.FINANZHAUS AG Dieter Zoch
Kortebrügger Str. 1
26215 Wiefelstede
Tel 04402 - 9720340

jetzt geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Versicherungsmakler in Wiefelstede

mehr Schlagwörter

HUK Coburg Herrn Andreas Witte
Am Brill 18
28195 Bremen
Tel 0421 - 5904205

jetzt geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Dirk Minssen- Öffentliche Versicherungen Varel
Wiefelsteder Str. 76
26316 Varel
Tel 04451 - 959080

jetzt geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
GUV Oldenburg Gemeinde Unfallversicherungsverband
Gartenstr. 9
26122 Oldenburg
Tel 0441 - 7790940

jetzt geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Die Continentale Geschäftsstelle Krause GmbH & Co. KG
Holtesch 8
26683 Saterland
Tel 04492 - 7110

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Versicherungsgesellschaften in Saterland

mehr Schlagwörter

Generali Versicherungen Filialdirektion Oldenburg
Donnerschweer Str. 268
26123 Oldenburg
Tel 0441 - 9217414

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Ammerländer Versicherung
Bahnhofstraße 8
26655 Westerstede
Tel 04488 - 5295950

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
MSB - Ihr MaklerService Adnan-Johannes Baltali
Masurenstr. 72 c
26127 Oldenburg
Tel 0441 - 5703119

jetzt geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Versicherungsmakler in Oldenburg

mehr Schlagwörter

Dennis Röseler Itzehoer Versicherungen
Weißenmoorstr. 295
26125 Oldenburg
Tel 0441 - 5050397

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Hemmie Versicherung & Vorsorge Inh. Nicole Hemmieoltmanns
Arnsteder Weg 178
26125 Oldenburg
Tel 0441 - 3800720

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Elite Invest Unternehmensgruppe Inh: Patrick Scheelje
Dr.-Klingenberg-Str. 16
27793 Wildeshausen
Tel 04431 - 738184

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Versicherungsmakler S. Horstmann
Heidloge 1
27793 Wildeshausen
Tel 04431 - 4413

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Ergo Agenturcenter Kurt Oltmanns Versicherungsfachmann (BWV)
Sögestr. 16
27793 Wildeshausen
Tel 04431 - 71234

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
IDS Versicherungsmakler Inh. Ingo Deters
Hauptstr. 450
26683 Saterland
Tel 04498 - 919394

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Versicherungsmakler in Saterland

Jeversche Versicherungs-Gesellschaft VVaG
Oldenburger Str. 12
26419 Schortens
Tel 04461 - 3215

Es sind keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Dipl.-Kfm. Thorsten Dörfler Versicherungs- & Finanzmakler
Anemonenweg 1
26160 Bad Zwischenahn
Tel 04403 - 6264700

jetzt geöffnet
Öffnungszeiten
Branchen, Marken und Schlagwörter!
Versicherungsmakler in Bad Zwischenahn

mehr Schlagwörter