Kommt das Einheitspatent 2019?
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet
Am 31. März 2017 wurde jedoch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, woraufhin das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten gebeten hat, nicht in die Ausfertigung der entsprechenden Gesetze einzutreten. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses EPGÜ-Verfahren in der (unverbindlichen) Jahresvorschau des Gerichts für 2018 aufgenommen. Eine Entscheidung könnte daher im Dezember ergehen und könnte dann dazu führen, dass das EPGÜ und das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung Mitte 2019 in Kraft treten werden. Da alle europäischen Patente, auch die bereits bestehenden europäischen Patente, durch das EPGÜ erfasst werden, ist es möglich, einheitliche Nichtigkeitsklagen gegen solche bestehenden europäischen Patente zu erheben. Um dies auszuschließen, sind sogenannte Opt-out-Erklärungen möglich und werden auch empfohlen. Damit werden die bestehenden europäischen Patente dieser neuen (und teureren) Zuständigkeit in Nichtigkeitssachen entzogen. Grundsätzlich stellt das so entstehende europäische Patent mit einheitlicher Wirkung jedoch eine attraktive Möglichkeit dar, einen Patentschutz für eine Vielzahl von Ländern innerhalb der Europäischen Union für den Preis der Jahresgebühren von bisher vier Ländern zu erlangen. Aus Sichtweise der kleinen und mittelständischen Unternehmen wird dieser Vorteil in der Erlangung des Patents jedoch durch deutlich höhere Kostenrisiken bei Patentverletzungsklagen sowohl für den Kläger, insbesondere jedoch für den Beklagten, teuer erkauft. Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen daher alle beteiligten Kreise mit großer Spannung entgegen.