Scheidung: Der Einfluss auf die Rente
ISUV-Reihe Trennung – Scheidung – Neubeginn: Der Versorgungsausgleich
Mit der Scheidung nimmt das Gericht diese komplizierte Berechnung für die Aufteilung vor und legt den Ausgleich der erworbenen Ansprüche fest. Alternativ ist gelegentlich eine hierzu abweichende notarielle Regelung möglich. Aber frühzeitige Information und rechtzeitiges Handeln ist für alle Betroffenen erforderlich, um später ein böses Erwachen zu vermeiden. Seit dem 1. September 2009 gelten für das Berechnungssystem des Versorgungsausgleichs neue gesetzliche Bestimmungen. Neu ist insbesondere, dass jedes einzelne Recht (gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Alterssicherung der Landwirte, berufsständische Versorgung, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherung usw.) einzeln zu berechnen und auszugleichen ist. Auch nach der Scheidung und des durchgeführten Versorgungsausgleichs sind noch Ergänzungs- und Korrekturansprüche möglich, die zu einer Abänderung des früher festgelegten Versorgungsausgleichs führen können. Die sogenannte Mütterrente beispielsweise kann sich dabei sowohl für Frauen als auch für Männer auswirken, insbesondere, wenn der Versorgungsausgleich vor deren Einführung am 1.7.2014 durchgeführt wurde. Daher empfiehlt sich häufig die Überprüfung der ursprünglichen Berechnung. Der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV bringt Licht in die Sache, zeigt Möglichkeiten auf und lädt ein zu einem öffentlichen Vortrag „Trennung - Scheidung - Neubeginn: Der Versorgungsausgleich - Ist bei Trennung und Scheidung die Rente weg?“. Referentin ist Rechtsanwältin Maren Waruschewski, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht, aus Oldenburg. Der Vortrag findet am Mittwoch, 30. Mai, um 19:30 Uhr im Oldenburger Kegelcentrum OKC statt (Kreyenstraße 41, 26127 Oldenburg). Der Eintritt ist frei, auch für Nichtmitglieder, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen gibt es bei der ISUV-Bezirksstelle Oldenburg, Ansprechpartner Klaus Fischbeck, Tel. 0157-732 91 100, eMail: oldenburg@isuv.de.