ISUV klärt auf: Wie gelingt eine friedliche Lösung?
Mediation, Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen – Thema am 25. September
Aber muss das so sein? In vielen Fällen sind die Partner noch bereit, miteinander zu sprechen, sie sind bereit zu versuchen, die gemeinsame schöne Zeit nicht mit einem finanziellen Fiasko ausklingen zu lassen, bei dem es nur zwei Verlierer gibt. Um diesen guten Vorsatz auch rechtlich in trockene Tücher zu wickeln, müssen einige formelle Voraussetzungen erfüllt werden. Und besonders wichtig ist ja auch, dass beide Partner sich auch künftig noch sicher sein können, das Beste aus der Situation gemacht und richtig gehandelt zu haben. Ein wichtiger Punkt ist der Güterstand, vielen nur unter „Gütertrennung“ ein Begriff. Es gibt für Eheleute aber noch weitere Güterstände. Wenn bisher nichts vereinbart worden ist, was der Regelfall sein dürfte, gilt der gesetzliche Güterstand, die Zugewinngemeinschaft. Beide Eheleute behalten dabei ihre Rechte, die sie bis zur Eheschließung erlangt haben. Aber die meisten Rechte, die anschließend dazu gekommen sind, werden gemeinsame Rechte. Das kann gelegentlich verhängnisvoll sein, wenn z. B. Rechte an Firmen davon betroffen sind. Manche Paare beabsichtigen gar nicht, sich in absehbarer Zeit scheiden zu lassen, sondern wollen in Zukunft nur getrennte eigene Wege gehen, aus welchen Gründen auch immer. Dann ist es sinnvoll, sich über die bisherigen und die künftigen Rechte mit einem notariellen Ehevertrag zu einigen. Ehepaare können zu jeder Zeit, ab Eheschließung bis zur Scheidung, Eheverträge neu abschließen oder bestehende auch wieder zu ändern oder aufzuheben. Es ist nicht so, dass sie nur bei der Eheschließung die Gütertrennung vereinbaren können. Der Scheidu ng voraus geht gesetzlich die Trennungszeit. Auch über diese Zeit und die Zeit nach Scheidung muss man nicht unbedingt vom Gericht entscheiden lassen, wer dann gegen wen welche Ansprüche hat. Wenn das Ehepaar sich einig ist oder werden kann, wer wie viel an wen wie lange zahlt, wer das Haus, das Auto usw. bekommt, wie der Umgang mit den Kindern geregelt werden soll, was beispielsweise mit der Lebensversicherung und dem Bausparvertrag passieren soll, kann das in einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung geregelt werden. Streit bei der Scheidung vor Gericht und auch späterer Streit mit hohen Kosten werden dadurch vermieden, dazu werden bei beiden Betroffenen die Nerven ganz er heblich geschont... Rechtsanwältin und Mediatorin Brigitte Neidhardt aus Oldenburg wird mit ihrem Referat in einer Vortragsveranstaltung „Eine friedliche Lösung bei Trennung und Scheidung – Mediation, Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen“ Licht in dieses Kapitel bringen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lädt dazu am Mittwoch, 25. September um 19.30 Uhr ins Jugend- und Vereinszentrum „Weberei“ an der Oldenburger Straße 21 in Varel (gegenüber der ESSO-Tankstelle)ein. Der Eintritt ist frei, auch für Nichtmitglieder. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.