Unfallflucht: Zahlt der Versicherer?
Ohne Täter hilft nur eine Vollkaskoversicherung
Wenn ein Täter ermittelt wird, muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vollständig regulieren. Der Versicherer wird aber versuchen, sich den gezahlten Betrag vom Schädiger bis zu einer Grenze von 5.000 Euro zurückzuholen. Wird nicht aufgeklärt, wer den Schaden verursacht hat, erhält der Geschädigte die Reparaturkosten nur dann ersetzt, wenn sein Fahrzeug vollkaskoversichert ist. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder Teilkaskoversicherung ist nicht ausreichend. Der Kaskoversicherer wird aber im Regelfall eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung abziehen und eine Höherstufung vornehmen. Ist der Schaden gering, sollte dieser ggf. selber übernommen werden, um eine Höherstufung zu vermeiden. Derjenige, der nach einem Unfall geflüchtet ist und den Schaden an seinem Fahrzeug ersetzt erhalten will, muss den Schaden innerhalb einer Woche seinem Kaskoversicherer melden. Der Vollkaskoversicherer wird aber sicher einwenden, dass der Schädiger durch die Unfallflucht gegen die im Versicherungsvertrag aufgeführten Obliegenheiten verstoßen hat und deshalb Zahlungen verweigern.