Vater werden ist nicht schwer?
Neues Gesetz zur Bekämpfung von Scheinvaterschaft in Kraft
Nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht wird ein Kind automatisch mit Geburt deutsch, wenn auch nur ein Elternteil deutsch ist, selbst wenn das Kind im Ausland geboren wird. Bei nichtehelichen Kindern wird im rechtlichen Sinne Vater, wer unter Zustimmung der Mutter die Vaterschaft anerkennt. Das geht leicht durch einen gemeinsamen Behördengang bei einem Standes- oder Jugendamt; auch bei einem Notar ist das gegen geringe Gebühren möglich. Erkennt also ein Deutscher die Vaterschaft für ein Kind einer Ausländerin an, die von Abschiebung bedroht ist, wird das Kind automatisch deutsch. Als sorgeberechtigte Mutter eines deutschen Kindes muss ihr damit, das gibt schon die Verfassung nach dem Grundgesetz vor, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Selbst wenn der deutsche Vater biologisch gar nicht gesehen der wirkliche Vater ist, gilt das.