Trennung - Scheidung - Neuanfang
Tammo Gräper über Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
Bei einer Trennung und Scheidung werden viele Zukunftspläne zerstört. Das bisherige „wir“ weicht dem „ich“. Bisher gemeinsam Erreichtes kann dann schnell zum Zankapfel mit endlosen Streitereien werden. Rechtsanwälte werden bemüht, dazu Gerichte, Gutachter usw. Alles ist verbunden mit erheblichen Kosten. Nicht selten endet das im wirtschaftlichen Ruin und später in der Altersarmut. Aber muss das so sein? In vielen Fällen sind die Partner noch bereit, miteinander zu sprechen, sie sind bereit, zu versuchen, die gemeinsame Zeit nicht mit einem finanziellen Desaster ausklingen zu lassen, bei dem es nur zwei Verlierer gibt. Um diesen guten Vorsatz auch rechtlich in saubere Tücher zu wickeln, müssen einige formelle Voraussetzungen erfüllt werden. Wichtig ist auch, dass beide Partner sich künftig sicher sein können, das Beste aus der Situation gemacht und richtig gehandelt zu haben. Ein wichtiger Punkt ist der Güterstand, vielen nur unter „Gütertrennung“ ein Begriff. Es gibt für Eheleute aber noch weitere Güterstände. Wenn bisher nichts vereinbart worden ist, was der Regelfall sein dürfte, gilt der gesetzliche Güterstand, die Zugewinngemeinschaft. Beide Eheleute behalten dabei ihre Rechte, die sie bis zu ihrer Eheschließung erlangt haben. Aber die Rechte, die anschließend dazu gekommen sind, werden gemeinsame Rechte. Das kann gelegentlich verhängnisvoll sein, ganz besonders, wenn sogar z. B. Rechte an Firmen davon betroffen sind. Manche Paare beabsichtigen gar nicht, sich in absehbarer Zeit scheiden zu lassen, sondern wollen in Zukunft nur getrennte eigene Wege gehen, aus welchen Gründen auch immer. Dann ist es sinnvoll, sich über die bisherigen und die künftigen Rechte mit einem notariellen Ehevertrag zu einigen. Ehepaare können zu jeder Zeit, ab Eheschließung bis zur Scheidung, Eheverträge neu abschließen oder bestehende auch wieder aufheben oder ändern. Es ist nicht so, dass sie nur bei der Eheschließung die Gütertrennung vereinbaren können und ewig daran gebunden sind. Der Scheidung voraus geht gesetzlich die Trennungszeit. Auch über diese Zeit und die Zeit nach Scheidung muss man nicht zwingend vom Gericht kostenpflichtig entscheiden lassen, wer dann gegen wen welche Ansprüche hat. Wenn das Ehepaar sich einig ist oder werden kann, wer wie viel an wen wie lange bezahlt, wer das Haus, das Auto usw. bekommt, wie der Umgang mit den Kindern geregelt werden soll, was mit der Lebensversicherung und dem Bausparvertrag passieren soll usw., lässt sich das in einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung regeln. Streit bei der Scheidung vor Gericht und auch späterer Streit mit hohen Kosten werden dadurch vermieden, dazu werden bei beiden Betroffenen die Nerven ganz erheblich geschont. ISUV arbeitet seit 1975 bundesweit erfolgreich auf dem Gebiet des Familienrechts und auf anderen damit zusammenhängenden Rechtsgebieten. Als gemeinnütziger, politisch neutraler und unabhängiger Verband vertritt ISUV als größte, bundesweit organisierte Selbsthilfegemeinschaft für Geschiedene die Interessen von Partnern, Eltern und Kindern, die sich in unterschiedlichsten Problemsituationen befinden. Darüber hinaus finden die Betroffenen im ganzen Bundesgebiet in über 50 Kontakt- und Bezirksstellen des ISUV „Hilfe zur Selbsthilfe“. Dabei ist ein zentrales Ziel, zumindest die familialen Beziehungen zu „retten“. Das Gespräch zwischen Betroffenen erweist sich als affekthemmend, was insbesondere für Getrenntlebende, Geschiedene sehr wichtig ist, die ihre Kinder nicht sehen dürfen, die kein regelmäßiges Besuchsrecht haben, die aufgrund der Trennung gerade einen massiven sozialen Abstieg erleben, denen am Ende des Monats nicht mehr bleibt als der Selbstbehalt.