Die häufigsten Fehlerquellen im Einkommensteuerbescheid
Abweichungen ergründen und mit Sachbearbeiter klären
Ein Blick in den Steuerbescheid und die Verwirrung ist durchaus perfekt. Denn für viele Bürger und Bürgerinnen ist der Steuerbescheid ein Buch mit sieben Siegeln. Viele verstehen einfach die Berechnungsgrundlagen nicht. Und somit ist eine Überprüfung kaum möglich. 1. Wurden die Daten zwischen den Behörden fehlerfrei übermittelt: Sie finden unter Erläuterungen im Bescheid Hinweise darauf, ob das Finanzamt Daten zugrunde gelegt hat, die von Arbeitgeber, Krankenkasse, Arbeitsamt, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden übermittelt wurden. Also nicht von Ihnen. 2. Hat das Finanzamt die Entfernungspauschale gekürzt: Die von Ihnen angegebenen Arbeitstage oder Entfernungskilometer wurden vom Finanzamt gekürzt, weil Sie zu viele Krankheitstage hatten. 3. Wurden die von Ihnen angegebenen Arbeitsmittel, die Sie mit Rechnungen belegt haben, voll anerkannt? Oft werden nicht nachgewiesene Aufwendungen vom Finanzamt gekürzt. 4. Wurden sämtliche Handwerkerkosten anerkannt? Oft reichen die eingereichten Belege nicht als Nachweis aus, da die Angaben in der Handwerkerechnung eindeutig sein müssen. 5. Wurden die Kosten für Kinderbetreuung wie Kindergarten oder Hortkosten anerkannt? Auch hier finden oft Kürzungen statt, da die Nachweise nicht ausreichend sind. Sollten Sie erhebliche Abweichungen im Steuerbescheid feststellen, ist das insoweit noch nicht tragisch. Nehmen Sie sich etwas Zeit und rufen direkt bei Ihrem Sachbearbeiter im Finanzamt an. Die Rufnummer finden Sie im Steuerbescheid oben rechts in der Ecke auf Seite 1 des Bescheides. Ebenso benötigen Sie Ihre Steuernummer, die Sie im Bescheid auf Seite 1 oben links in der Ecke finden. Teilen Sie dem Sachbearbeiter Ihre Steuernummer am Telefon mit. Nur so kann er Ihren Steuerfall aufrufen und dazu Auskunft geben. Klären Sie in aller Ruhe (bitte nicht sauer werden am Telefon) in einem persönlichen Gespräch die jeweiligen Abweichungen. Und wenn dann die Fehlerquellen ausgebügelt sind, wird der Sachbearbeiter diese Änderungen einarbeiten und Ihnen einen geänderten Steuerbescheid zusenden.