Plötzlich Mord
Landgericht fällt Urteil
Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. Februar 2017, in dem zwei Autoraser nach dem tödlichem Ausgang eines illegalen Straßenrennens zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Das Landgericht befand die beiden Autofahrer des Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs für schuldig, Außerdem wurden die Führerscheine eingezogen und die Fahrerlaubnisse lebenslang entzogen. Das Landgericht Berlin war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die beiden 28- und 25-jährigen Fahrer gewusst haben, welche Konsequenzen ihr unverantwortliches Verhalten für andere Verkehrsteilnehmer haben könnte, gleichwohl hätten sie die möglichen Folgen jedoch zumindest billigend in Kauf genommen. Mit anderen Worten: Sie hätten sich mit dem Tod anderer Verkehrsteilnehmer abgefunden. Somit habe hier ein bedingter Tötungsvorsatz vorgelegen. Außerdem hätten die beiden Angeklagten ein Mordmerkmal verwirklicht: Die Autos seien so, wie sie im konkreten Fall genutzt wurden, gemeingefährliche Tatmittel gewesen, da eine Kontrolle über die PS-starken schweren PKW bei der Fahrweise unmöglich gewesen sei und es somit klar gewesen sei, dass eine große Anzahl von anderen Personen – der Ku’damm wird auch nachts stark frequentiert – zu Schaden kommen könnte. Was war passiert: Nach Überzeugung des Gerichts haben sich die beiden Angeklagten am 1. Februar 2016 kurz nach Mitternacht bei einem zufälligen Zusammentreffen an einer Ampel auf dem Berliner Kurfürstendamm zu einem spontanen Straßenrennen verabredet. Mit Geschwindigkeiten bis zu 170 km/h rasten sie den Kurfürstendamm und anschließend die Tauentzienstraße entlang, wobei sie sich auch durch zahlreiche rote Ampeln keineswegs beeindrucken ließen. An der Kreuzung Tauentzienstraße/Nürnburger Straße prallte das Fahrzeug des einen Angeklagten mit dem Jeep eines unbeteiligten 69-jährigen Mannes zusammen, der noch an der Unfallstelle verstarb. Das Fahrzeug des zweiten Angeklagten knallte gegen eine Hochbeeteinfassung und flog mehrere Meter durch die Luft, wobei die Beifahrerin verletzt wurde. Bei einer Verurteilung wegen Mordes ist eine lebenslange Freiheitsstrafe zwingend vorgeschrieben. Gegen dieses Urteil wurde von beiden Angeklagten Revision eingelegt. Nun hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Dieser hatte sich bereits 2008 mit einem ähnlichen Fall befasst, bei dem es im März 2007 auf der Bundesstraße B33 zwischen Stuttgart und Konstanz zu einem tödlichen Verkehrsunfall gekommen war. Auch dort hatten die Angeklagten ein Rennen veranstaltet. Damals geriet einer der PKW ins Schleudern und überschlug sich, wobei der Beifahrer tödlich verletzt wurde. Das Landgericht Konstanz hatte die beiden an dem Rennen beteiligten Fahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von je einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und die Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Die Fahrerlaubnis wurde ihnen entzogen und Sperren für deren Wiedererteilung angeordnet. Damals hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Schuldspruch dahin zu verschärfen sei, dass sich die Angeklagten auch wegen fahrlässiger Tötung strafbar gemacht hätten.