Recht
>Internationale Markenregistrierungen werden noch attraktiver
Internationale Markenregistrierungen werden noch attraktiver
Registrierung sorgt vorbeugend auch für Defensivschutz
Neben der deutschen Marke kann auch eine EU weit geltende Unionsmarke angemeldet werden. Diese gilt jedoch nur innerhalb der Europäischen Union. Unter dem Madrider Markenabkommen bzw. dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen haben sich inzwischen über 100 Mitglieder zusammengeschlossen und es ist möglich, auf Basis einer sogenannten Heimatmarke, wahlweise einer deutschen Marke oder einer Unionsmarke, eine internationale Registrierung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum, der WIPO in Genf einzureichen. Nachdem dort schon die europäischen, osteuropäischen und auch viele asiatische Staaten, wie z.B. Indien, China und Japan, Mitglied wurden, sind zuletzt jetzt auch Brasilien, Kanada, Indonesien, Thailand und Malaysia beigetreten. Im Rahmen einer solchen internationalen Markenregistrierung können daher inzwischen die meisten relevanten Industriestaaten mit einer internationalen Markenregistrierung vergleichsweise einfach und kostengünstig abgedeckt werden. Europa, Nordamerika und weite Teile Asiens können so geschützt werden. Nationale Markenanmeldungen müssten dann nur noch in einigen Staaten in Südamerika, im Nahen Osten oder in einzelnen Staaten in Südostasien durchgeführt werden.