Nebeneinkünfte richtig versteuern
Zusätzliche Einnahmen in der Steuererklärung angeben
Natürlich gewährt der Fiskus auch einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 2.400 Euro als sogenannter Übungsleiterfreibetrag, der in der Steuerberechnung berücksichtigt wird. Aber auch private Verkäufe über Ebay oder Marketplace bei Facebook sind zu berücksichtigen. Viele private Verkäufer befinden sich in dem Irrglauben, dass merkt doch sowieso niemand und liegen damit durchaus total falsch. Der Fiskus ist auch im Internet mit seinen „Steuerfahndern“ unterwegs und hält Ausschau nach potenziellen Steuerhinterziehern. Auch wenn Sie ein Grundstück mit Haus innerhalb der 10-Jahres-Frist verkaufen, fallen meistens Veräußerungsgewinne an, die zu versteuern sind. Auch Edelmetalle wie Gold und Silber oder Antiquitäten werden sehr gerne verkauft, um Gewinne zu erzielen. Sofern Sie innerhalb von zwölf Monaten diese Edelmetalle oder Antiquitäten kaufen und wieder verkaufen, sollten Sie an die Spekulationsfrist von zwölf Monaten denken. Übersteigt der Veräußerungsgewinn die 600 Euro Marke, sind Steuern zu zahlen. Ansonsten bleibt alles steuerfrei. Ihr privates Veräußerungsgeschäft müssen Sie in der Anlage „SO“ sonstige Einkünfte eintragen. Die in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten mindern den Gewinn. Gleichwohl müssen Sie ebenfalls die Einnahmen an den Fiskus melden, wenn Sie auch nur gelegentlich Gegenstände an Freunde, Bekannte oder Nachbarn vermieten. Diese gelegentlichen Vermietungen werden steuerpflichtig, sobald die Einkünfte 256 Euro übersteigen.
Es gibt sehr viele Menschen in Deutschland, die sich neben ihrem normalen Job noch etwas dazu verdienen. Die Gründe liegen meistens in dem geringen Grundeinkommen. Ob im Sportverein als Übungsleiter, Trainer oder Betreuer einer Mannschaft, zusätzliche Einnahmen sind grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung anzugeben.