Tipps zum Bußgeldbescheid: „Geblitzt“ – und was dann?
Auf europäischen und insbesondere auf deutschen Straßen wird immer öfter geblitzt. Die Kontrolldichte steigt und selbst noch so umsichtige Autofahrer tappen einmal mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarfalle. Zu wichtigen Themen rund um die Blitzer-Problematik äußert sich an dieser Stelle Verkehrsanwältin Dr. Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. Frage: Wie soll sich der „Geblitzte“ verhalten, wenn ihm ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit ins Haus flattert? Dr. Daniela Mielchen: Zunächst einmal bedeutet ein Bußgeldbescheid nicht, dass sofort gezahlt werden muss. Der Betroffene hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Um die Frist zu wahren, kann der beschuldigte Autofahrer den Einspruch selbst in einem Schreiben der Bußgeldstelle mitteilen, und zwar ohne Gründe zu nennen. In einem Bußgeldverfahren sollte er sich dann auf jeden Fall anwaltlich vertreten lassen. Für Betroffene kann es sich lohnen, nicht jeden Bußgeldbescheid ohne Überprüfung zu akzeptieren. Frage: Welche Vorteile bringt es, einen Verkehrsanwalt zu beauftragen? Mielchen: Es liegt auf der Hand, dass die gegebenen Verteidigungsmöglichkeiten nur mithilfe eines versierten Anwalts ausgeschöpft werden können. Nur er hat ein umfassendes Einsichtsrecht in sämtliche Unterlagen und gesammelten Materialien der Messungen. Dieses erstreckt sich auch auf Messfotos, Messfilm, Schulungsnachweise, Bedienungsanleitung oder Eichprotokolle. Die Verteidigungsansätze sind vielfältig und sie haben in der Praxis schon oft zur Nichtverwertbarkeit einer Messung geführt. Frage: Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden? Mielchen: Wer mit dem Gesetz in Konflikt gerät, sollte sich professionell beraten lassen. Bei einem Bußgeldverstoß, drohendem Führerscheinentzug oder nach einem Unfall sollten Sie deswegen einen Verkehrsanwalt einschalten. Dieser kann Ihre Rechte in vollem Umfang durchsetzen und Sie gegen unberechtigte Forderungen schützen. Besonders in Fällen eines drohenden Fahrverbots und von Punkten in Flensburg sollte immer ein Anwalt hinzugezogen werden. So kann ein versierter Verkehrsanwalt in weit über fünfzig Prozent der Fälle den Eintrag von Punkten in Flensburg verhindern. Häufig kann auch die Zahlung des Bußgeldes vermieden werden. Quelle: akz-o
Die Erfahrung von Sachverständigen bei der Beurteilung von Messergebnissen zeigt, dass die Genauigkeit von polizeilichen Verkehrsüberwachungsmethoden nicht immer gegeben ist.
Einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel im Internet unter www.verkehrsanwaelte.de .