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Über uns:
Mit uns steht Ihnen ein zuverlässiger und starker Partner zur Seite, der über die notwendige Erfahrung verfügt, Ihre offenen Forderungen einzuziehen. Wir wickeln für Sie das gesamte Forderungsmanagement aus einer Hand ab. Eventuell auftretende Reibungspunkte werden dadurch vermieden.
Modernste Technik und qualifizierte Mitarbeiter ermöglichen einen reibungslosen Ablauf. So praktizieren wir u. a. das automatisierte elektronische Mahnverfahren und haben unsere gesamte Hard- und Software für eine schnellere Bearbeitung optimiert. Bis zur Erwirkung eines Titels vergehen jetzt nicht mehr Monate, sondern nur noch wenige Wochen, wobei bereits vier Wochen durch die Widerspruchs- bzw. Einspruchsfrist, in der das Verfahren nicht weitergeführt werden kann, vergehen.
Normalerweise ist es unzulässig, geringere Gebühren zu vereinbaren, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorsieht. Im Bereich der anwaltlicher Inkassodienstleistung hat der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahme vorgesehen. Hier sind die vom Auftraggeber zu zahlenden Gebühren Verhandlungssache. Eine Belastung der Mandanten mit monatlichen oder jährlichen Grundgebühren sowie Erfolgsprovisionen scheidet bei uns aus. Ebenfalls eine Gebührenordnung zu Lasten der Schuldner.
Modernste Technik und qualifizierte Mitarbeiter ermöglichen einen reibungslosen Ablauf. So praktizieren wir u. a. das automatisierte elektronische Mahnverfahren und haben unsere gesamte Hard- und Software für eine schnellere Bearbeitung optimiert. Bis zur Erwirkung eines Titels vergehen jetzt nicht mehr Monate, sondern nur noch wenige Wochen, wobei bereits vier Wochen durch die Widerspruchs- bzw. Einspruchsfrist, in der das Verfahren nicht weitergeführt werden kann, vergehen.
Normalerweise ist es unzulässig, geringere Gebühren zu vereinbaren, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorsieht. Im Bereich der anwaltlicher Inkassodienstleistung hat der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahme vorgesehen. Hier sind die vom Auftraggeber zu zahlenden Gebühren Verhandlungssache. Eine Belastung der Mandanten mit monatlichen oder jährlichen Grundgebühren sowie Erfolgsprovisionen scheidet bei uns aus. Ebenfalls eine Gebührenordnung zu Lasten der Schuldner.
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29
26122 Oldenburg
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Montag:08:00 - 13:00 u. 14:00 - 18:00
Dienstag:08:00 - 13:00 u. 14:00 - 18:00
Mittwoch:08:00 - 13:00 u. 14:00 - 18:00
Donnerstag:08:00 - 13:00 u. 14:00 - 18:00
Freitag:08:00 - 13:00 u. 14:00 - 16:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
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