Rechtsanwaltskanzlei
Ute Bünnemann und Ursula Rohr
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Über uns:
Unsere Bürogemeinschaft besteht seit Juni 1996 ununterbrochen und wir sind in der Anwaltschaft Oldenburg als Rechtsanwältinnen seit dieser Zeit für Sie tätig. Der Hauptscherpunkt unserer Tätigkeit liegt im Familienrecht im Rahmen der seit 2000 bestehenden Fachanwaltschaft und zudem im Erbrecht sowie im Erbschaftssteuerrecht. Frau Kollegin Ute Bünnemann hat ihre Rechtsanwaltschaft im Frühjahr dieses Jahres für unbestimmte Zeit ruhend gestellt und ist aus der Anwaltschaft ausgeschieden. Frau Bünnemann steht der Kanzlei jedoch auch weiterhin beratend zur Seite.
Die weiteren Schwerpunkte liegen seit Bestehen der Kanzlei im Arbeitsrecht sowie im Verkehrsrecht, das ebenfalls seit vielen Jahren zu meiner Tätigkeit zählt. Die Fachanwaltschaft im Familienrecht besteht nun seit 16 Jahren und wird von mir in regelmäßigen Fortbildungen auf den aktuellsten Stand gehalten. Die ständige und fortschreitend immer zügiger sich entwickelnde Rechtsentwicklung wäre auch ohne regelmäßiges Fortbilden in allen Arbeitsschwerpunkten nicht denkbar. Meine Zugehörigkeit zu den Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereines sorgen für einen permanenten fachlichen Austausch.
Die weitere Zugehörigkeit zum Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständige Wirtschaft e.V. (DASV) wie auch bei dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) unterstützt mich hierbei ebenfalls. Neben den regelmäßigen Fortbildungen sorgt auch eine seit über Jahre hin ausgearbeitete Vernetzung mit anderen Fachkompetenzen dafür, im Interesse der Mandantschaft alle Kompetenzen zusammen zu tragen, um eine zügige und tragfähige Lösung der anstehenden Problematik zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang arbeite ich seit Jahren mit Sachverständigen zur Vermögensbewertung und steuerlichen Einordnung professionell zusammen, um Ihnen, wenn möglich, einen kostenprächtigen Rechtsstreit zu ersparen.
Von Beginn des Mandates bis zu dessen Abschluss leiste ich eine Rechtsbetreuung durch eine Hand. Im Familienrecht insbesondere in den Bereichen Trennung und Scheidung, das heißt auch der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes, Kindes- und Ehegattenunterhaltes, Vermögensauseinandersetzungen und insbesondere Gestaltung von Eheverträgen …Auf Ihren Besuch freuen wir uns.
Die weiteren Schwerpunkte liegen seit Bestehen der Kanzlei im Arbeitsrecht sowie im Verkehrsrecht, das ebenfalls seit vielen Jahren zu meiner Tätigkeit zählt. Die Fachanwaltschaft im Familienrecht besteht nun seit 16 Jahren und wird von mir in regelmäßigen Fortbildungen auf den aktuellsten Stand gehalten. Die ständige und fortschreitend immer zügiger sich entwickelnde Rechtsentwicklung wäre auch ohne regelmäßiges Fortbilden in allen Arbeitsschwerpunkten nicht denkbar. Meine Zugehörigkeit zu den Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereines sorgen für einen permanenten fachlichen Austausch.
Die weitere Zugehörigkeit zum Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständige Wirtschaft e.V. (DASV) wie auch bei dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) unterstützt mich hierbei ebenfalls. Neben den regelmäßigen Fortbildungen sorgt auch eine seit über Jahre hin ausgearbeitete Vernetzung mit anderen Fachkompetenzen dafür, im Interesse der Mandantschaft alle Kompetenzen zusammen zu tragen, um eine zügige und tragfähige Lösung der anstehenden Problematik zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang arbeite ich seit Jahren mit Sachverständigen zur Vermögensbewertung und steuerlichen Einordnung professionell zusammen, um Ihnen, wenn möglich, einen kostenprächtigen Rechtsstreit zu ersparen.
Von Beginn des Mandates bis zu dessen Abschluss leiste ich eine Rechtsbetreuung durch eine Hand. Im Familienrecht insbesondere in den Bereichen Trennung und Scheidung, das heißt auch der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes, Kindes- und Ehegattenunterhaltes, Vermögensauseinandersetzungen und insbesondere Gestaltung von Eheverträgen …Auf Ihren Besuch freuen wir uns.
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