Neue Vorgaben für energiesparendes Bauen
Die EnEV lässt Gestaltungsspielräume: Sie macht keine genauen Vorgaben zu Wärmedämmung oder Heiztechnik. Eine wichtige Rolle spielt zum Beispiel der sogenannte Primärenergiefaktor. Er berücksichtigt neben dem Energieverbrauch im Haus auch den Aufwand für Energiegewinnung und Transport. Fossile Brennstoffe werden zum Beispiel mit einem Faktor von 1,1 bewertet, Wärmepumpen je nach Jahresarbeitszahl mit einem Faktor zwischen 0,4 und 0,6 – Holz sogar mit nur 0,2. Wer künftig mit Öl und Gas heizen will, muss also wesentlich besser dämmen als ein Bauherr, der auf die Wärmepumpe oder eine effiziente Holzheizung setzt. Staatliche Förderungennutzen Bauen muss durch die neuen Vorgaben nicht zwangsläufig teurer werden, meint Dipl.-Ing. Marc Förderer, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V.: „Häuser mit dem Standard eines KfW Effizienzhauses 70, der den aktuellen Mindestanforderungen entspricht, wurden auch bisher schon gebaut.“ Wer einen deutlich besseren Energiestandard anstrebe, müsse aber schon mit höheren Kosten rechnen. Einen Ausgleich bieten beispielsweise die Förderprogramme der KfW mit Tilgungszuschüssen, die sich je nach Energiestandard zwischen fünf und 15 Prozent bewegen. „Nicht vergessen sollte man, dass die Fachplanung und Baubegleitung durch einen KfW-Effizienzexperten eine Fördervoraussetzung ist“, so Förderer. Unter www.bsb-ev.de gibt es einen aktuellen Newsletter zu den EnEV-Vorgaben sowie Adressen unabhängiger Bauherrenberater und Vertrauensanwälte, die Bauherren bei der Planung und Umsetzung eines Effizienzhausprojekts unterstützen. EnEV-Berechnungen: DasReferenzgebäudeverfahren Die EnEV macht keine genauen Vorgaben, wie die Gebäudehülle und die technischen Anlagen eines energieeffizienten Neubaus auszusehen haben. Stattdessen fordert sie den Vergleich mit einem Referenzgebäude mit ähnlichen Abmessungen und Ausrichtungen. Eine Rolle spielt auch der Gebäudetyp, z.B. ob ein Haus frei steht oder etwa als Reihenhaus an andere Gebäude angebaut ist. Mehr Informationen dazu bietet der BSB-Newsletter „Neue EnEV tritt in Kraft: Was ändert sich?“ auf www.bsb-ev.de – Menüpunkt Verbraucherservice. djd