Worauf es beim Krankengeld ankommt

Fristen, beispielsweise beim Antrag auf Krankengeld, unbedingt einhalten

Am 25. August hatten Leserinnen und Leser die Möglichkeit, telefonisch ihre Fragen zum Thema „Krankengeld“ zu stellen. Hier die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

Wer als Arbeitnehmer längere Zeit krank und arbeitsunfähig ist, soll sich um seine Lebensgrundlage keine Sorgen machen. Damit Betroffene ohne finanzielle Probleme wieder gesund werden können, hat der Gesetzgeber in Deutschland das Krankengeld eingeführt. Bis zu 78 Wochen lang erhalten Beschäftigte Zahlungen – zunächst vom Arbeitgeber, dann von ihrer Krankenkasse. Doch immer wieder kommt es zu Schwierigkeiten bei der Beantragung und dem Nachweis, dass weiterhin ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Worauf Versicherte achten müssen, um bei längerer Krankheit finanziell abgesichert zu sein, weiß Daniel Eberlein, Experte für Sozial- und Krankenversicherungsrecht bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD:


Wann und wie kann ich Krankengeld beantragen?

Sobald Ihre Erkrankung länger als sechs Wochen seit der erstmaligen Feststellung andauert, sollten Sie Antrag auf Krankengeld stellen. Voraussetzung ist, dass der Krankenkasse alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über die bisherige Krankheitsdauer vorliegen. Halten Sie unbedingt die Frist von sieben Tagen für die Einreichung jeder Bescheinigung ein! Wichtig ist: Krankengeld ist eine Antragsleistung, auch wenn einzelne Krankenkassen das Verfahren von sich aus einleiten. Die Antragsunterlagen erhalten Sie auf Anforderung von Ihrer Krankenkasse. Meist genügt dazu ein Anruf.


Welche Infos braucht die Krankenkasse von mir?

Die Antragsunterlagen bestehen aus einer Selbstauskunft und einer Arbeitsplatzbeschreibung, die Sie sorgfältig ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen. Achten Sie darauf, ob die Krankenkasse auf die Zusendung von Originalen besteht. Zusätzlich benötigt die Krankenkasse die erwähnten lückenlosen Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit. Um eine Verdienstbescheinigung brauchen Sie sich in der Regel nicht zu kümmern – die erhält die Krankenkasse in elektronischer Form direkt von Ihrem Arbeitgeber. Allerdings kann das bis zu fünf Wochen dauern.


Wie berechnet sich die Höhe des Krankengelds?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf 70 Prozent des Brutto-Arbeitseinkommens, maximal aber 90 Prozent des Netto-Arbeitseinkommens. Angerechnet werden übrigens auch Überstunden, die während der letzten drei Monate vor Krankschreibung regelmäßig angefallen sind. Außerdem gibt es unter anderem spezielle Berechnungsformen für Stundenlöhner, Akkordlöhner, für Krankengeld aus Übergangsgeld oder bei Bezug von ALG 1.


Was, wenn ich nach den 78 Wochen noch immer arbeitsunfähig bin?

Wenn Sie die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen erreicht haben und weiterhinarbeitsunfähig sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Anspruch auf die Zahlung von ALG 1 prüfen zu lassen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, beim JobCenter einen Antrag auf Bezug von ALG 2 zu stellen.

Ich habe gelesen, dass ich meine Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen muss. Was bedeutet das genau?

Ganz einfach: Dass die neue Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit spätestens am Folgetag der vorhergehenden Bescheinigung ausgestellt werden muss. Mit Folgetag ist immer ein Werktag gemeint. Häufig gibt es Missverständnisse, wenn die bisherige Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit an einem Freitag endet. Dann muss die Folgebescheinigung am Montag ausgestellt werden. Der lückenlose Nachweis kann übrigens nicht durch eine rückwirkende Attestierung durch einen Arzt „nachgeholt“ werden, da es allein auf den Tag der Ausstellung ankommt.


Kann die Krankenkasse die Zahlung verweigern, wenn ich zu spät zum Arzt gehe?

Das kann die Krankenkasse tatsächlich! Der Hintergrund ist ein rechtlicher: Wer Krankengeld bezieht, ist beitragsfrei weiter krankenversichert, aber nur, solange er nachweislich arbeitsunfähig ist. Geht man einen Tag zu spät zum Arzt, ist man zwar weiterhin krankenversichert, aber nach dem Gesetz nur freiwillig. Eine solche freiwillige Versicherung schließt jedoch einen Anspruch auf Krankengeld nicht mit ein. Die Folge: Die Krankenkasse ist für die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr zur Zahlung von Krankengeld verpflichtet.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Krankenkasse die Zahlung einstellt, obwohl ich weiterhin krank bin?

Es kommt darauf an, mit welcher Begründung die Zahlung eingestellt worden ist. Hier gibt es sehr unterschiedliche Fallkonstellationen. In jedem Fall können Sie binnen eines Monats Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen. Kommt es zur Einstellung der Zahlung, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf ALG 2 haben. Unter bestimmten Umständen haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Bei der Klärung solcher Fragen helfen die Berater der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.


Was passiert, wenn ich erneut erkranke? Habe ich dann wieder einen Anspruch?

Solange der Höchstanspruch auf Krankengeld nicht ausgeschöpft ist – also 78 Wochen innerhalb von drei Jahren – und am Tag der ärztlichen Feststellung eine Versicherung bestand, die den Anspruch auf Krankengeld mit einschließt, sollte dem erneuten Anspruch auf Krankengeld nichts im Wege stehen.

Kann ich während des Bezugs von Krankengeld Urlaub machen oder hat das Auswirkungen auf die Zahlung?

Entscheidend ist, wo Sie Urlaub machen wollen. Nach dem Gesetz besteht während eines Auslandsurlaubs kein Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, die Krankenkasse hat der Auslandsreise zugestimmt. Bei Reisen im Inland besteht der Anspruch jedoch fort und es bedarf keiner Genehmigung. Allerdings müssen Sie im Rahmen Ihrer so genannten Mitwirkungspflicht sicherstellen, dass Sie erreichbar sind, falls Ihr persönliches Erscheinen notwendig wird. Lassen Sie deshalb Ihre Post regelmäßig zum Beispiel von einem Nachbarn kontrollieren.


Meine Krankenkasse will ein Gutachten erstellen lassen, um meine Arbeitsunfähigkeit zu prüfen. Was muss ich tun?

Genau hier greift Ihre Mitwirkungspflicht und Sie sollten zum Termin der persönlichen Begutachtung unbedingt erscheinen! Nehmen Sie zu dem Termin aktuelle Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder und ähnliches mit. Es hilft, wenn Sie schon vor einer solchen Aufforderung mit ihrem behandelnden Arzt über ihre Arbeitsunfähigkeit sprechen, um gut vorbereitet zu sein. Besprechen Sie mögliche Maßnahmen und weisen Sie den Arzt auf die Leitlinien der sozialmedizinischen Begutachtung hin. Oft kommt es in den Berichten auf die präzise Wortwahl im Sinne dieser Leitlinien an.


Kann mein Arbeitgeber mir kündigen, während ich Krankengeld beziehe?

Eine betriebsbedingte Kündigung ist grundsätzlich immer möglich. Ob eine so genannte personenbedingte Kündigung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Der Bezug von Krankengeld schützt Sie also nicht automatisch vor einer Kündigung.

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