Vorsicht – Falle: Gewappnet für den Fall der Fälle

Was man beim Umgang mit Versicherungen beachten sollte – Versicherungsschutz lebt von Vertrauen

Einem Unfall oder einem Brand ist es egal, wie und wo Sie versichert sind, oder ob Sie überhaupt versichert sind. Es passiert einfach – unabhängig von Versicherungsgesellschaften und Betreuer.
Oft weiß man erst nach einem Schadenfall, ob der Versicherungsvertrag, der in den Unterlagen liegt, etwas taugt oder nicht.
Aber es gibt auch Hinweise, die zuvor schon sichtbar sind, und um die soll es hier gehen.
Schön wäre es, zuvor ein Gefühl dafür zu entwickeln, welche möglichen Risiken versichert werden sollen. Sind Themen wie Berufsunfähigkeit, Haftpflicht, Rechtsschutz, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Unfallversicherung oder Krankenversicherung für sich selbst wichtig?
Bei wichtigem Versicherungsschutz sollte man nicht sparen. Günstig ja, aber die Mentalität „Geiz ist geil“ ist da fehl am Platze, denn wenn man diese Versicherung einmal benötigt, dann sollte man sich auch auf den Versicherungsschutz verlassen können.

Ein Beispiel:

Es gibt Berufsunfähigkeitsversicherungen, die zahlen. Da fühlt man sich in der „Versicherten-Gemeinschaft“ gut aufgehoben. Und es gibt welche, die zahlen nicht. Alles über Anwälte einklagen und dann, im Vergleich, einen Abschlag. Was aber steckt da hinter?
Im Grunde ganz einfach: Das Gesetz der großen Zahl. Vereinfacht ausgedrückt, wie viele Häuser brennen von 1000? Dafür gibt es Statistiken. Daraus wird ein Geldbetrag errechnet, der nötig ist, diese Schäden zu begleichen. Das bildet sozusagen den Einkaufspreis für Versicherungsschutz ab. Leider kann man diese Zahlen weder „betrügen“ noch beeinflussen, und sie treffen grundsätzlich auf jeden zu. Daraus kann ein Beitrag für Versicherungsschutz ermittelt werden.
Vertriebskosten und Gewinne hinzugezogen und schon hat man – theoretisch – einen Verkaufspreis für Versicherungsschutz.
In den Vertriebskosten versteckten sich auch die immer wieder vieldiskutierten Provisionen.
Im Grunde sind diese Vertriebskosten für Versicherungs- und Finanzprodukte gleich hoch, denn auch Computer wollen programmiert und bedient werden, Anzeigen wollen geschaltet und Angebote gerechnet werden.
Ob also Angestellte von Versicherungsgesellschaften oder Banken ein Gehalt erhalten oder Makler und selbstständige Versicherungsvermittler Courtage oder Provision erhalten oder ob diese Vertriebskosten in Anzeigenwerbung (auch Internetwerbung), Call-Center und Innendienstkräfte aufgehen, alle Systeme haben in etwa die gleichen Vertriebskosten.
Oft stehen die Unterschiede im Kleingedruckten. Leider oft auch nur in der Art, wie Versicherungsschutz gelebt wird – ein Bereich, der schwer zu erklären ist.

Dazu ein Beispiel:

Kunde A und Kunde B wohnen beide in einer kleinen Stadt in der Nähe der Nordsee. Beide haben Versicherungen abgeschlossen, beide sogar im etwa gleichen Umfang.
Kunde A hat alles bei einer Versicherungsgesellschaft versichert, Kunde B hat alles breit gestreut – nur die Autoversicherung macht er selbst – im Internet. Hier sucht er jedes Jahr den günstigsten Anbieter.
Zufällig tritt bei beiden in der Küche Wasser aus, weil der Anschlussschlauch der Spülmaschine defekt war. Schadenhöhe – ca. 4000 Euro€.
Was glauben Sie selbst, wer von den Beiden erhält wohl anstandslos seinen Schaden erstattet?

Das vielzitierte Kleingedruckte

Hand hoch, wer schon mal versucht hat das Kleingedruckte durchzulesen und Hand hoch, wer es dann auch noch verstanden hat. Ganz schlimm ist hier das Kleingeschriebene auf ganz dünnem Pergamentpapier, wie es manche Unternehmen zu Angeboten mitschicken.
Es gibt das Versicherungsvertragsgesetz, die allgemeinen Versicherungsbedingungen, die besonderen Versicherungsbedingungen und die Klausel zu den einzelnen Produktvarianten.
Im Grunde ist es daher fast unmöglich Versicherungsbedingungen zu lesen und zu verstehen.
Manchmal verkehrt sich auch gut gemeintes für uns Kunden in das Gegenteil. Verbraucherschutz und Gesetzgeber haben beschlossen, dass „Grobe Fahrlässigkeit“ nicht mehr in Gänze zur Leistungsfreiheit führt. Das Versicherungsvertragsgesetz wurde dahingehend geändert. Soweit so gut, aber: Nun wird „Grobe Fahrlässigkeit“ angerechnet und in einen kausalen Zusammenhang gestellt.
Es tauchen also die Fragen auf: was ist „Grobe Fahrlässigkeit“ bei dem jeweiligen Schadenereignis und zu wie viel Prozent ist diese Grobe Fahrlässigkeit am Schadenereignis beteiligt? Ist also Grobe Fahrlässigkeit beteiligt und wie viel wird von der Entschädigung abgezogen?
Darum ist es beispielsweise in der Autoversicherung enorm wichtig, mit der Versicherungsgesellschaft zu vereinbaren: „Verzicht auf den Einwurf der Groben Fahrlässigkeit“.

Versicherungsvermittler

Wer bietet eigentlich Versicherungsschutz an und warum macht er das? Noch entscheidender ist eigentlich die Frage: Wer hilft mir, wenn es zu einem Schadenfall kommt? Hilft mir das Internet? Herr Meyer von der Bank? Meine ehemalige Bekannte, die mit dem Versicherungsangestellten mal da war? Ist es Herr Müller, der mal für die Firma mit den drei Buchstaben gearbeitet hat? Werde ich von einem Makler betreut oder von einer Versicherungsagentur? Kann ich mich vertrauensvoll direkt an die Versicherung wenden oder sollte ich gleich zum Rechtsanwalt um die Ecke gehen?

Kann ich es selbst?

Ein großer Teil der Vertriebskosten bildet die laufende Betreuung der Versicherungsverträge ab. Bei selbstständigen Versicherungsvermittlern wird dies Courtage genannt.
Diese Courtage wird bezahlt, entweder an die betreuende Bank, den betreuenden Vermittler oder die betreffende Stelle im Versicherungsunternehmen selbst.

Allgemeine Tipps im Umgang mit Versicherungen

Versicherungsschutz oder auch Geldanlagen sind Produkte, die gekauft werden können.
Beschäftigen Sie sich mit dem Thema, welche dieser Produkte sind Ihnen wichtig.
Die Ihnen wichtigen Versicherungsprodukte sollten nicht billig, sondern möglichst günstig und bei einem Versicherungsunternehmen untergebracht werden, nur dann sind Sie auch Kunde.
Beschäftigen Sie sich auch mit dem Thema, wer soll die Courtage erhalten. Die Bank, das Versicherungsunternehmen oder ein Versicherungsvermittler; denn Sie zahlen für diese Betreuung.

Versicherungsschutz lebt von Vertrauen.

Übrigens kann die Mitgliedschaft der Versicherungsvermittler im BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.) ein Indiz für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sein. Der BVK hat Leitlinien entwickelt, an denen sich die angeschlossenen Vermittler orientieren müssen.

Autor:

Jens Bührmann, Versicherungsfachwirt, Generalvertretung Bührmann & Bührmann GbR, Wildeshausen. Tel.: 04431 / 72 444.

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