Arbeitskraft-Verlust: finanzielle Einbußen drohen
Der Verlust der eigenen Arbeitskraft ist mit hohen finanziellen Einbußen verbunden. Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Eine private Vorsorge ist daher umso wichtiger. Nicht jeder kann sich jedoch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung leisten. Für Studenten oder Berufseinsteiger, Geringverdiener, Selbstständige, aber auch für Handwerker ist der Abschluss einer herkömmlichen privaten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung oft mit hohen Hürden verbunden. Gleiches zählt für Menschen, die eine Basisabsicherung wünschen oder denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf Grund von Vorerkrankungen nicht angeboten werden kann. So sind oftmals nur vereinfachte Gesundheitsfragen zu beantworten. Häufig versicherte Leistungsbereiche sind: Der Leistungsanspruch ist nach klar nachvollziehbaren medizinischen Kriterien geregelt und definiert. Berufsunfähigkeit spielt keine Rolle. Eine Aufgabe des Berufes ist also nicht immer erforderlich. Eine weitere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die „Dread-Disease“ Absicherung (Schwere Krankheiten Absicherung). Hierbei geht es nicht um eine Rente, sondern um die Zahlung einer Kapitalleistung. Wesentlicher Vorteil ist hier, dass keine Verweisung auf eine andere Tätigkeit erfolgt. Die Zahlung der Versicherungssumme ist an die Krankheit gebunden. In der Regel sind zwischen 45 und 50 Krankheiten versichert. Diese Form bietet sich insbesondere für Unternehmer an, die es auch als Firmenversicherung abschließen können. Autor dieses Beitrags: Dipl.-Kfm. Thorsten Dörfler, Anemonenweg 1, Bad Zwischenahn, Versicherungsmakler (Partner im vfm Verbund).
Eine preiswerte Alternative gibt es in der Gruppe der sogenannten Multifunktionsversicherungen, die gegen die finanziellen Folgen von Unfällen und Krankheiten absichern. In einigen Fällen leistet die Versicherung auch bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
■ Invalidität durch Unfall: Führt ein Unfall zu einem dauerhaften Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent, wird die vereinbarte Rente fällig
■ Organschäden: Bei dauerhaften, irreversiblen Beeinträchtigungen von Organen als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit zahlen wir die vereinbarte Rente. Die Beeinträchtigungen werden anhand von medizinisch klar definierten Kriterien beurteilt. (in unterschiedlichen Ausprägungen; je nach Anbieter)
■ schwere Erkrankungen (inklusive Krebserkrankungen): Voraussetzung für die Rentenzahlung in diesem Leistungsbereich ist eine der folgenden Erkrankungen (Auszug):
■ Verlust von Grundfähigkeiten: Rente beim Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten durch Unfall oder Krankheit. Zu den Grundfähigkeiten gehören z. B. Sehen, Hören, Sprechen und Orientierungsvermögen
■ Pflegebedürftigkeit.
Die versicherbaren Rentenhöhen sind von 500€ bis 3000 Euro monatlich möglich. Bei einigen Anbietern auch höher. Bei einigen Anbietern könne Sie zusätzlich noch vereinbaren, dass eine Rente lebenslang gezahlt wird.
Eine weitere Möglichkeit sein Einkommen abzusichern besteht in den Grundfähigkeitsversicherungen. Diese Gruppe zielt in der Regel auf den Verlust von Grundfähigkeiten ab. Dieses sind:
Diese Form der Absicherung kann in der Regel durch weitere Bausteine ergänzt werden. Zum Beispiel durch die Zahlung einer Einmalleistung bei bestimmten Erkrankungen. Auch hier unterscheiden sich die Anbieter. In diesem Bereich können die Verträge auch so gestaltet werden, dass es am Ende der Laufzeit eine Kapitalzahlung erfolgt und man so seine Beiträge praktisch wiederbekommt, wenn kein Versicherungsfall eingetreten ist.
Hier ein Auszug der versicherten Krankheiten:
Aber diese Formen der Absicherung stellen eben nicht die Absicherung einer Berufsunfähigkeitsrente dar! Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt insgesamt mehr Risiken ab.