Testament ist gleich Testament? Falsch gedacht. Deutsch-amerikanische Nachlassverfahren beispielsweise bergen einige Tücken, die den meisten Erblassern unbekannt sind und die schnell zulasten der Nachkommen gehen können. Es beginnt bereits bei der Form, in der das Dokument abgefasst wird. Diese ist abhängig vom Land, in dem sich die Vermögensgegenstände befinden. Während in Deutschland sowohl handschriftliche als auch notarielle Testamente anerkannte Formen für die Nachlassregelung sind, besitzen diese in vielen US-Bundesstaaten keine oder nur eingeschränkte Gültigkeit. Demnach müssen deutsche Eigentümer eines Hauses zum Beispiel in Florida ein Testament nach dem in Florida gültigen Recht aufsetzen, um ihren Nachlass wie von ihnen gewünscht übertragen zu wissen. Ein handschriftliches deutsches Testament hat dort keine Wirkung. Werden die Dokumente nicht korrekt abgefasst, fällt der Nachlass den Erbschaftsgesetzen des Landes zum „Opfer“, in dem sich das Eigentum befindet. Und hier unterscheidet sich die Gesetzgebung zum Teil erheblich.
Wer aktiv über seine Vermögensgegenstände bestimmen möchte, sollte sich daher den Rat eines fachkundigen Rechtsanwalts einholen.
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