Staat beteiligt sich an den Kosten
Die Berufsunfähigkeitsrente in der Betrieblichen Altersversorgung
Eine weitere, sehr gute Möglichkeit seine Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsrente abzusichern ist, die Berufsunfähigkeitsrente in der Betrieblichen Altersversorgung mitzuversichern. Hier wird der Versicherungsbeitrag vom Bruttogehalt gezahlt, im „netto“ spürt man den Beitrag so nur zu Hälfte. Aus 100 Euro Versicherungsbeitrag zur Berufsunfähigkeitsrente werden so, nach Steuern und Sozialabgaben, nur 50 Euro Beitrag, der selbst aufgebracht werden muss. Der Staat beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten einer BU-Rente. Ja, diese Art der Absicherung mittels einer BU-Rente ist nicht steuerfrei, d.h. die Rente, die bei Berufsunfähigkeit bezahlt wird, ist grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings gilt doch auch folgendes: Fast jeder erzielt sein Einkommen durch den Verkauf seiner Arbeitskraft, also Arbeit gegen Gehalt. Ein gutes Gehalt lässt auch ein höheres Steueraufkommen erklären. Wenn jetzt jedoch die Arbeitskraft und damit auch das Gehalt wegfällt, dann will man ja mit der BU-Rente weiterhin leben können. In der Regel fallen bei berufsunfähigen Personen eher keine Steuern an. Fast alle Formen der betrieblichen Altersversorgung bieten auch die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichern zu können. Es ist auch möglich, diese Berufsunfähigkeitsrente nachträglich in die Betriebliche Altersversorgung mit aufzunehmen. Einige Versorgungswerke, z.B. die MetallRente, der Industrie Pensionsverein, die KlinikRente oder auch der Handwerkerplan haben spezielle Gesundheitsfragen, die in aller Regel erheblich einfacher sind, als die normalen Fragen zum Risiko. Teilweise haben diese Versorgungswerke auch eine günstigere Einstufung in die Berufsklassen, so dass sich schon daraus eine enorme Einsparung in den Versicherungsbeiträgen ergibt. Hierzu ein Tipp: Wer im Gesundheitswesen oder im Pflegebereich tätig ist, und eine Berufsunfähigkeitsrente versichern möchte, die/der kann über das Versorgungswerk „KlinikRente“ eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen, zu deutlich reduzierten Beiträgen. Im o.g. Beispiel kann der Arbeitnehmer dieses sogar ohne den Arbeitgeber nutzen und beantragen. Natürlich gilt auch hier: Eine Versicherung oder eine Absicherung ist immer nur möglich, wenn es noch nicht „brennt“!