Die Dunkelziffer dürfte hoch sein
Beliebte Betrugsmasche mit gefälschten Mahnschreiben
In den vermeintlichen Mahnungen machen die Betrüger Forderungen aus unterschiedlichen Gründen geltend, z.B. aus Gewinnspielen oder es sollen Kosten für den Anruf bei einer Erotik-Hotline untergeschoben werden. Dabei liegen die geforderten Gesamtbeträge häufig über 600 Euro. Da diese Forderungen frei erfunden sind, werden spätestens jetzt viele Empfänger stutzig. Manch ein Empfänger ist dann aber doch verunsichert, da auf den Briefen häufig mehrere Stempel abgedruckt werden, z.B. von der Schufa oder des Deutschen Anwaltvereins – natürlich ohne deren Erlaubnis. Hinzu kommt, dass es sich beim Absender häufig um tatsächlich existierende Inkassounternehmen handelt, denen ein seriöser Ruf vorauseilt. Betrugsversuche mit „Fake-Inkasso“ sind nicht neu. Der BDIU stellt jedoch fest, dass die Massivität, mit der die Betrugsversuche stattfinden, erheblich zugenommen hat. Besonders oft geraten dabei Senioren in das Visier der Betrüger, da gerade älteren Menschen Schulden unangenehm sind und sie Verbindlichkeiten möglichst schnell und möglichst geräuschlos aus der Welt bekommen möchten. Wie viele Empfänger aufgrund gefälschter Mahnungen tatsächlich Zahlungen leisten, ist unklar. Nur die wenigsten werden sich bei Beratungsstellen oder den Behörden melden, da sind sich auch Verbraucherschützer sicher – die Dunkelziffer dürfte aber hoch sein. 1. Ist die Forderung bekannt? Inkassounternehmen müssen bereits bei der ersten Mahnung genaue Angaben zur Forderung machen – z.B. den Namen oder die Firma des Auftraggebers sowie den Grund der Forderung nennen. 2. Stimmen die Angaben im Briefkopf mit dem Rest überein? Verwendet das Unternehmen z.B. eine deutsche Adresse, verweist die Bankverbindung aber ins Ausland – zu erkennen an den ersten beiden Buchstaben der IBAN –, ist Vorsicht geboten! 3. Bei Zweifeln an der Forderung sollte man beim Inkassounternehmen nachfragen. Seriöse Firmen werden alles tun, um dem zahlungspflichtigen den Anspruch des Gläubigers klar und deutlich darzulegen. 4. Inkassounternehmen brauchen eine Registrierung! Checken Sie, ob das Unternehmen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de aufgeführt ist.
Neuer Trick: Gefälschte Webseiten – Wer sich als Empfänger einer dubiosen Mahnung im Internet schnell mal über das angebliche Inkassounternehmen informieren will und die in der Mahnung genannte Internetadresse in seinem Browser eingibt, wird im Einzelfall auf eine professionell gestaltete Website eines Inkassounternehmens stoßen. In einem bekannten Fall präsentierte sich das Unternehmen als professioneller Rechtsdienstleister, der vorgab, sich als Mitglied im BDIU seit Jahrzehnten dessen Kontrolle zu unterwerfen. Sämtliche Inhalte der Webseite waren allerdings ausgedacht. Aufgrund einer Anzeige durch den BDIU ist die betroffene Webseite inzwischen zwar nicht mehr erreichbar. Die Hintermänner dieses Betrugs konnten allerdings nicht gefasst werden. Ihre Spur verlor sich nach Osteuropa.
Verbrauchertipp – Sofern Sie ein Mahnschreiben von einem Inkassounternehmen bekommen, sollten Sie auf folgende Punkte unbedingt achten: